
Lübeck, 19. Juni 2018. Wer sich für einen Neubau entscheidet, kann die eigenen vier Wände selbst gestalten, seine Wohnwünsche umsetzen und sich so ein individuelles Traumhaus errichten. Doch ein Hausbau ist auch mit Risiken verbunden. Wer sich rechtzeitig um die notwendigen Versicherungen kümmert, kann dem Bauvorhaben sorglos entgegenblicken. Welche Versicherungen das sind und auf welche Hausbauer dagegen verzichten können, erklärt Thomas Saar vom Finanzdienstleister Dr. Klein in Wiesbaden.
Bauherrenunfallversicherung: wichtiger Begleiter der Muskelhypothek
Henning Holtermann* ist zufrieden. Er hat die günstigen Zinsen genutzt, um sich einen lang gehegten Traum zu erfüllen: Das Eigenheim für sich und seine Frau Barbara. In der Nähe von Wiesbaden baut sich das Paar ein eigenes Haus ganz nach ihren Vorstellungen. Rund 460.000 Euro nehmen sie für den Bau in die Hand. Da die beiden nicht viel Eigenkapital angespart hatten, finanzieren sie den Großteil der Baukosten über einen Kredit.
Ganze 60.000 Euro wollen sie allerdings über Eigenleistungen – die so genannte Muskelhypothek – beisteuern. „Wer dazu in der Lage ist, sollte auf jeden Fall die eigene Arbeitskraft in sein Bauvorhaben einbringen“, rät auch der Spezialist Saar. „Die Banken erkennen selbst erledigte Arbeiten wie Tapezieren, Fliesen legen oder Streichen bis zu einer gewissen Grenze als Eigenkapital an. Dadurch verbessern sich die Zinskonditionen.“ Wichtig sei allerdings, sich selbst und etwaige private Unterstützung aus dem Bekanntenkreis nicht zu überschätzen und alle Bauhelfer richtig abzusichern. Unfälle sind bei einem solchen Vorhaben schließlich nicht ungewöhnlich: Nasse Gerüste, ungesicherte Bauabschnitte oder herumliegende Kabel führen schnell zu Stürzen oder anderen Missgeschicken.
„Bauherren sind verpflichtet, das Bauvorhaben und alle Helfer unverzüglich bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und entsprechende Versicherungsbeiträge zu zahlen – dazu zählen auch direkte Verwandte, die bei den Arbeiten zur Hand gehen“, weiß Thomas Saar. Der Bauherr selbst und seine Ehefrau sind allerdings nicht über die BG Bau versichert und benötigen daher eine eigene Absicherung, etwa in Form der privaten Unfallversicherung.
Vor dem Baubeginn: Haftpflichtversicherung prüfen
Bei Baumaßnahmen kann es schnell zu hohen Schäden kommen – zum Beispiel, wenn ein herabfallender Dachziegel ein parkendes Auto trifft. Für kleinere Baumaßnahmen wie Anbauten oder eine Modernisierung ist die private Haftpflichtversicherung oftmals ausreichend. Umfangreiche Vorhaben sichert dagegen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, deren Deckungssumme mindestens drei Millionen betragen sollte. „Herr Holtermann hatte bereits eine sehr gute private Haftpflichtversicherung inklusive einer unbegrenzten Deckungssumme für das Bauherrenrisiko, sodass für ihn keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich war. Auch wenn das bei einem Kunden einmal nicht möglich ist, bleiben die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mit rund einem Tausendstel der Bausumme überschaubar. Im Fall von Herrn Holtermann hätte sie einen einmaligen Beitrag von 90 Euro gekostet.“
Selbst bei einem noch unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Personen keinen Schaden nehmen. So muss er beispielsweise im Winter seinen Streu- und Räumpflichten nachkommen. Wurde das Grundstück bereits gekauft, der Baubeginn aber noch nicht festgelegt, dann ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) ratsam. Sie springt unter anderem ein, wenn auf dem eigenen Grund und Boden ein Unfall passiert oder ein von dort aus umfallender Baum das Nachbarhaus beschädigt.
Vorsicht vor Naturgewalten: die Bauleistungsversicherung
Ein Hausbau dauert normalerweise mehrere Monate, sodass Bauherren sich auf alle Wetter-Eventualitäten einstellen sollten. Die Bauleistungsversicherung kommt für alle Schäden am Bauvorhaben auf, die durch äußere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen sowohl gewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Starkregen, Sturm, Hagel und Frost als auch außergewöhnliche Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser. „Je nach Tarif sind darüber hinaus Schäden durch menschliches Fehlverhalten versichert. Das können zum einen Folgekosten durch Konstruktions- und Materialfehler sein, zum anderen böswillige Beschädigungen durch Diebstahl oder Vandalismus. Nicht von der Police abgedeckt sind allerdings Feuer und Blitzeinschläge“, erklärt der Spezialist Saar.
Das Extra für Feuer und Blitz: die Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung ist eine wichtige Ergänzung der Bauleistungsversicherung und schützt die Immobilie in der Bauphase vor Brand, Brandstiftung, Blitzschlag sowie Explosion und Implosion. Nicht nur der Rohbau, sondern auch die Baustoffe sind damit gegen alle Schäden durch Feuer und Rauch abgesichert. Darüber hinaus kommt die Versicherung für Folgekosten etwa durch Löschschaum oder -wasser sowie Aufräumarbeiten auf. „Herr Holtermann hat sich anstelle der Feuerrohbauversicherung direkt für einen sehr umfangreichen Schutz über seine Wohngebäudeversicherung entschieden“, so Thomas Saar. „Durch diesen ‚Paket-Schutz‘ waren die Kosten in seinem Fall geringer, als wenn die Familie alle Versicherungen einzeln abgeschlossen hätte.“
Auch bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite: Bauherrenrechtschutzversicherung
Ein Hausbau ist ein umfangreiches Projekt, an dem zahlreiche Unternehmen und Personen beteiligt sind – und bei dem es um nicht unerhebliche Summen geht. Während dieser Zeit kann es zu Streitigkeiten mit Dienstleistern wie Architekten oder Handwerkern kommen. Muss dieser Streit vor Gericht ausgetragen werden, schützt eine Bauherrenrechtschutzversicherung vor Mehrkosten für Anwälte oder etwaige Prozesskosten.
Die Zusammenfassung aller Versicherungsbeträge zeigt: Für das gute Gefühl gegen wirklich alle Eventualitäten abgesichert zu sein, hat Familie Holtermann gerade einmal 1.233 Euro gezahlt. Das scheint auf den ersten Blick ein hoher Betrag zu sein. Bedenkt man allerdings die Kosten des Bauvorhabens von 460.000 Euro, dann relativiert sich dieser Eindruck: Es sind weniger als 0,3 Prozent der Gesamtkosten.
Bauvorhaben Henning und Barbara Holtermann
Kredithöhe: 400.000 Euro; Bauzeit: 12 Monate
Versicherung | Beitrag |
---|---|
Privathaftpflichtversicherung (inkl. Bauherrenhaftpflicht) | 59 Euro jährlich |
Bauleistungsversicherung | 388 Euro einmalig |
Bauherrenunfallversicherung | 85 Euro für zwei Bauhelfer |
Bauherrenrechtschutzversicherung | 400 Euro jährlich für 5 Jahre |
Wohngebäudeversicherung (inkl. Feuerrohbau und Elementarschaden) | 301 Euro jährlich |
Gesamt | 1.233 Euro |
Über die Dr. Klein Privatkunden AG
Die Dr. Klein Privatkunden AG ist einer der größten Finanzdienstleister Deutschlands und seit über 60 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Angefangen in der Vermittlung von Finanzierungen in der kommunalen Wohnungswirtschaft in Lübeck baut Dr. Klein seine Expertise kontinuierlich aus und ist mittlerweile deutschlandweit mit rund 550 Beratern vor Ort an über 200 Standorten bundesweit vertreten. Die Spezialisten von Dr. Klein beraten nachhaltig, allumfassend und verständlich in den Bereichen Baufinanzierung, Versicherung, Ratenkredit und Geldanlage.
Dank kundenorientierter Beratungskompetenz und vertrauensvollen Beziehungen zu rund 400 Kredit- und Versicherungsinstituten sichert Dr. Klein seinen Kunden stets den einfachsten Zugang zu individuellen Finanzlösungen. Dafür wird das Unternehmen immer wieder ausgezeichnet. Zuletzt als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und zum vierten Mal in Folge mit dem „Deutschen Fairness-Preis“. Dr. Klein ist eine 100%-ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.