
Grundsätzlich ist es so, dass während der Zinsbindung die vollständige oder teilweise Kündigung möglich ist. Allerdings kann die Bank in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung den entstandenen Schaden dem Kreditnehmer in Rechnung stellen. Der Schaden entsteht der Bank aufgrund der Tatsache, dass das aus Sicht der Bank ausgeliehene Geld nicht mehr zum bisherigen Darlehenszinssatz verzinst wird. Das zurückgezahlte Geld muss anderweitig, womöglich zu einem schlechteren Zinssatz, von der Bank angelegt werden. Die Differenz zwischen dem bisherigen Darlehenszinssatz und dem neuen Anlagezinssatz ist der Schaden, der der Bank in Folge einer vorzeitigen Ablösung entsteht. Die Höhe des Schadens richtet sich also nach dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der vorzeitigen Ablösung und nach der Restlaufzeit der Festzinsbindung.
Je kleiner der Unterschied zwischen dem Darlehenszinssatz und dem aktuellem Marktzinsniveau ist, und je kürzer die Restlaufzeit der Festzinsbindung, desto geringer ist der Schaden für die Bank. Bei einem Baufinanzierung Vergleich sollte daher genau abgewogen werden, ob es sich doch nicht lohnt ein bestehendes hochverzinsliches Darlehen durch ein neues zinsgünstiges Darlehen abzulösen. Eine Auskunft der Bank hinsichtlich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist in den meisten Fällen kostenlos und kann innerhalb weniger Minuten erstellt werden. Da der Referenzzinssatz, der zur Bemessung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sich täglich ändert, verändert sich auch die Schadenshöhe täglich.
Die Berechnung an sich kann in Papierform angefordert werden. Hierbei sollte genau kontrolliert werden, mit welchen Angaben der Schaden berechnet wurde. Auf jeden Fall müssen die vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte bei der Berechnung berücksichtigt werden. Dabei sollte fiktiv unterstellt werden, dass jedes Jahr bis zum Ende der Festzinsbindung die Sondertilgungen in voller Höhe geleistet werden. Ein genauer Baufinanzierung Vergleich zwischen einer bestehenden Finanzierung und einem neuen Angebot sollte unbedingt unter Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Die Berechnung von dieser sollte genau geprüft werden.