Forward-Darlehen (auch Vorratsdarlehen) sind Annuitätendarlehen, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung gelangen. Dabei ist eine Vorlaufzeit von bis zu 5 Jahren (abhängig vom Kreditanbieter) möglich, die Darlehenskonditionen werden jedoch schon zum Zeitpunkt des Abschlusses fixiert. So können private wie gewerbliche Kreditnehmer sehr genau kalkulieren, welche finanziellen Belastungen zukünftig auf sie zukommen werden. Gründe für den Abschluss eines Forward-Darlehens liegen in der Regel in einem zinsgünstigen Marktumfeld, welches der Kreditinteressent für ein später geplantes Vorhaben gesichert wissen möchte. Allerdings verlangen die Anbieter – je nach Länge der Vorlaufzeit – einen Zinsaufschlag für die „Reservierung“ der Kreditkonditionen. Dieser Aufschlag kann zwischen 0,2 und 0,7 % p.a. liegen. Zudem besteht nach Abschluss eine Abnahmeverpflichtung des Kreditnehmers mit den vereinbarten Konditionen. Benötigt er die Darlehenssumme später doch nicht mehr, werden Nichtabnahmegebühren bzw. gegebenenfalls noch weitere „Strafzahlungen“ fällig. Jeder Interessent sollte sich vor Abschluss eines Forward-Darlehens daher sehr genau überlegen, ob das Darlehen zu den genannten Konditionen auch wirklich ganz genau so benötigt werden wird.
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Verwendungszwecke für Forward-Darlehen
Forward-Darlehen werden oft für Anschlussfinanzierungen oder generell für Umschichtungen von Finanzierungsbeständen genutzt. Gerade bei gewerblichen Finanzierungen können so mitunter laufende Belastungen erheblich gesenkt werden. So können z. B. bei Finanzierungen, die vor dem Ende der Zinsbindung stehen, günstigere Prolongationsfinanzierungen „geblockt“ werden – und dies bis zu 60 Monate im Voraus. Auch bei Finanzierungen, die noch nicht das Ende der Zinsbindung erreicht haben, kann sich der Schritt lohnen, allerdings muss dann die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung des bisherigen Kreditgebers einkalkuliert werden. Beachtet werden sollte dabei auch, dass relativ lange Vorlaufzeiten bei Forward-Darlehen nur sehr unsichere Aussagen über die mögliche Zinseinsparung ermöglichen, weil gerade die langfristige Zinsentwicklung am Kapitalmarkt nicht vorhergesagt werden kann.
Voraussetzungen für Forward-Darlehen
Die Voraussetzungen für ein Forward-Darlehen sind dem eines herkömmlichen Annuitätendarlehens ähnlich, da es sich um die gleiche Darlehensform, jedoch mit einer extra Vorlaufzeit handelt. Damit ergeben sich die vergleichbaren Bedingungen für die Grundschuldbesicherung, die notwendigen Einkommensverhältnisse und des Eigenkapitalanteils sowie die Zweckbindung des Kapitals. Im Unterschied zum herkömmlichen Annuitätendarlehen kommen beim Forward-Darlehen jedoch noch die Abnahmepflicht zum vereinbarten Zeitpunkt und die Verpflichtung zur Zahlung des Zinsaufschlages für die Forward Periode (= Vorlaufzeit) hinzu. Übrigens gilt auch bei Forward-Darlehen, dass die Konditionen mit dem Kreditgeber durchaus verhandelbar sind und die Kriterien zur Vergabe bzw. zur Konditionierung oftmals von unterschiedlichen Anbietern verschieden bewertet werden. Damit ist klar, dass ein ausgiebiger Vergleich stattfinden sollte. Das Darlehen ist zudem genauso flexibel gestaltbar (z. B. in Bezug auf Sondertilgungen oder die Anpassung des Tilgungssatzes) wie ein herkömmliches Annuitätendarlehen auch.
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Das Forward-Darlehen …
- ist eine Art der Anschlussfinanzierung,
- erlaubt die Sicherung günstiger Zinsen und das bis zu 5 Jahre im Voraus,
- kostet kein Bereitstellungsentgelt,
- sorgt für Planunssicherheit in der Zukunft
- spart Geld ein, da man nach Ablauf der Zinsbindungsfrist über ein zinsgünstigeres Darlehen verfügt
Forward-Darlehen Vergleich
Darlehensarten
- Annuitätendarlehen
- Volltilgerdarlehen
- Konstantdarlehen
- Bauspardarlehen
- Cap-Darlehen
- Flex-Darlehen
- Festdarlehen oder endfälliges Darlehen
- Variable Darlehen
- KfW-Darlehen
- Konstant-Darlehen
- Tilgungsdarlehen
- Forward-Darlehen
- Baufinanzierung ohne Eigenkapital
- Baufinanzierungs mit Tilgungsaussetzung
- Fremdwährungsdarlehen