KfW Programm 151: Wer vorhandenen Wohnraum im Sinne der Energieeffizienz saniert oder neuen bereits energieoptimierten Wohnraum erwirbt, kann alternativ zum KfW Programm 430 auch das Programm 151 in Anspruch nehmen. Hier wird neben einem vergünstigten Kredit (max. 75.000 €) ggf. auch ein Tilgungszuschuss gewährt.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung wird bei rechtzeitiger Antragstellung (vor dem Kauf bzw. dem Beginn der Sanierung)
für Privatpersonen genehmigt, die ein frisch saniertes Gebäude oder eine entsprechende Wohnung im Stil eines KfW-Effizienzhauses erwerben oder eine entsprechende Sanierungsmaßnahme im eigenen Wohneigentum durchführen.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Es müssen Sanierungen durchgeführt bzw. Objekte angeschafft werden, die den Bedingungen eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Diese Maßnahmen können dann mittels des zur Verfügung gestellten Kredites finanziert werden. Anerkannte Sachverständige können hierzu detaillierte Auskunft geben. Bei Sanierungen muss ein Fachbetrieb in Anspruch genommen werden und die Mittelverwendung muss der Hausbank innerhalb von 9 Monaten nach Kreditgewährung nachgewiesen werden. Im Einzelnen könnten folgende Maßnahmen für die Förderung in Frage kommen: Heizungsaustausch, Einbau von neuen Fenstern oder einer Lüftungsanlage, Wärmedämmungen von Dachflächen, Wänden oder Geschossdecken, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten (inkl. Begleitkosten wie Energieberater, Architekt etc.) können mittels des Förderkredits finanziert werden. Es gilt allerdings ein Maximalbetrag für das Darlehen von 75.000 Euro. Abhängig von der zur Wahl stehenden Laufzeit (10, 20 oder 30 Jahre) können das erste Jahr oder weitere Anfangsjahre tilgungsfrei gestellt werden. Die anfängliche Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Die Effektivzinsen liegen aktuell bei ca. 2,32% für die 10-jährige Laufzeit und bei ca. 2,68% für die 20-jährige Laufzeit. Die jeweils aktuellen Zinskonditionen müssen aber vorher erfragt werden. Zusätzlich zu diesem günstigen Kredit gibt es in Abhängigkeit von der Energieeffizienz noch einen Tilgungszuschuss: Bei optimalen Energiewerten (KfW-Effizienzhaus 55) sind dies bis zu 12,5% des Kreditbetrages! Bei herabgesetzten Energieeffizienzwerten gliedert sich die Staffelung wie folgt:
KfW-Effizienzhaus 115 = 2,5%
KfW-Effizienzhaus 100 = 5,0%
KfW-Effizienzhaus 85 = 7,5%
KfW-Effizienzhaus 70 = 10,0%
Die Tilgungsgutschrift erfolgt direkt nach Bestätigung der fachgerechten Maßnahmendurchführung durch den Sachverständigen sowie die Bank.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%. Während der ersten 10 Jahre ist eine Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich. Die Förderung kann auch unter bestimmten Bedingungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Neben der Pflicht der Sanierungsmaßnahmenausführung durch einen Fachbetrieb gibt es die Möglichkeit, Material mit förderfähigem Kapital selbst einzukaufen. Hier muss jedoch ein Sachverständiger diese Materialkosten formlos bestätigen und das Material dann durch einen Fachbetrieb montiert werden. Zusätzlich zur Förderung des KfW Programms 151 kann ggf. die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) genutzt werden.