KfW Programm 124: Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 stellt ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen für private Bauherren oder Käufer von wohnwirtschaftlich genutztem Eigentum zur Verfügung. Die Finanzierung kann dabei die Grundstückskosten, die Bau- und Baunebenkosten resp. den Kaufpreis für bestehende Objekte einschließlich Nebenkosten enthalten.
Für wen gibt es die Förderung?
Private Käufer oder Häuslebauer jeden Alters können die Förderung in Form eines vergünstigten Darlehens, welches bis zu 30% der Gesamtkosten (maximal jedoch 100.000 Euro) abdecken kann in Anspruch nehmen. Ziel ist die Förderung privaten Wohneigentums. Die Antragstellung muss bei der Hausbank des Darlehensnehmers erfolgen, welche nach Prüfung auch das Darlehen entsprechend bereitstellt.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Neben der rechtzeitigen Beantragung bei der Hausbank (nämlich VOR Beginn der Baumaßnahmen resp. des Kaufs) ist grundsätzlich nur die reine eigenwohnwirtschaftliche Nutzung Bedingung für die Bewilligung der Förderung. Wird z.B. ein Doppelhaus gekauft, was nur zu 50% selbst genutzt wird, ist auch nur dieser Teil förderfähig. Eigenleistungen (z.B. beim Hausbau) können prinzipiell Berücksichtigung finden, hier hat die Hausbank das letzte Wort und wird die erbrachten Eigenleistungen anhand einer Bemessungsgrundlage validiert berücksichtigen. Die Sicherung des Kredits erfolgt durch einen Grundbucheintrag. Der Kauf eines Grundstückes, was erst später bebaut wird, darf max. 6 Monate in der Vergangenheit liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten können als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Die Darlehenshöhe darf jedoch max. 100.000 Euro betragen. Die Laufzeit ist frei wählbar und beinhaltet bei bis zu 20 Jahren max. 3 und bei bis zu 35 Jahren max. 5 tilgungsfreie Anfangsjahre. Auch die Zinsbindungsfrist ist aus den Alternativen 5 Jahre, 10 Jahre oder 15 Jahre wählbar. Die aktuellen Sollzinssätze bewegen sich je nach Laufzeit und Zinsbindungsfrist zwischen 3,19% und 4,27% (effektiv). Die Frist für den Abruf des Darlehens beträgt 12 Monate, ist bei Notwendigkeit aber auch um bis zu 2 Jahre (in 6-Monatsschritten) erweiterbar. Es fällt nach dem 4. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,25% / Monat für nicht abgerufene Kreditbeträge an.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100% an die Hausbank des Darlehensnehmers. Wann und wie der Darlehensbetrag an den Antragsteller ausgezahlt wird, muss mit der Hausbank abgesprochen werden. Sondertilgungen für diesen Förderkredit sind nicht möglich. Bei vorzeitiger Ablösung wird daher eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Einzelheiten hierzu sind im Bedarfsfalle mit der KfW zu klären. Die Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Summe aus allen Fördermitteln die eigenen Kosten aus dem Bauvorhaben bzw. dem Kauf nicht übersteigen darf. Insbesondere die Kombination mit den Förderprogrammen hinsichtlich energieeffizientem und/oder barrierereduziertem Bau oder Kauf ist zu empfehlen, hier kann dann z.B. die förderfähige Darlehenssumme entsprechend erhöht werden.