Als Vorfälligkeitsentschädigung wird ein von der Bank erhobenes Entgelt bezeichnet, welches im Falle der vorzeitigen Darlehensrückzahlung während einer Zinsbindungsfrist anfallen kann. Der Grund für die Erhebung liegt insbesondere in dem entstehenden Zinsausfall für die Bank. Ein während der Zinsfestschreibung zurückgeführtes Darlehen kommt der nicht fristgerechten Kündigung durch den Kunden gleich, welche durch die Bank in der Regel nicht akzeptiert werden muss. Ist der Darlehensnehmer nicht bereit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, läuft der Vertrag wie vereinbart weiter. Nur in bestimmten Ausnahmefällen führt die vorzeitige Rückzahlung nicht zur Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung, dies kann z.B. lt. gesetzlicher Regelung bei einer über 10-jährigen Zinsbindungsfrist der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.

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Grundsätzlich ist die Erhebung und Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht eindeutig gesetzlich reguliert, weshalb die Angelegenheit auch Verhandlungssache mit dem Kreditinstitut ist. Obwohl die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung von Institut zu Institut unterschiedlich sein kann, haben sich gewisse Berechnungsschemata etabliert. Üblicherweise wird die Höhe der verlangten Entschädigung nach der sog. „Aktiv-Aktiv-Methode“ oder der „Aktiv-Passiv-Methode“ berechnet. Die „Aktiv-Aktiv-Methode“ geht davon aus, dass eine Neuausleihung als Ersatzgeschäft getätigt wird – so entstehen der Bank insbesondere bei einem niedrigeren Marktzinssatz Schäden aus der Zinsdifferenz sowie aus dem entgangenen Gewinn der Restlaufzeit des Altvertrages. Weitaus öfter als diese Methode wird jedoch die (für den Kunden schlechtere) „Aktiv-Passiv-Methode“ angewendet: Diese geht von Ersatzgeschäften mit Hypothekenpfandbriefen aus und unterstellt den vollständigen Ausgleich der ausgefallenen Zinszahlungen durch zu diesem Zeitpunkt getätigte Pfandbriefgeschäfte. Die Differenz aus dem dafür notwendigen Kapital und dem vorzeitig zurückerhaltenen Darlehensbetrag wird dem Kunden als Vorfälligkeitsentschädigungsbetrag in Rechnung gestellt.

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Wie ermittelt die Bank die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?

Für die Ermittlung hat sich die sog. „Aktiv-Passiv-Methode“ im Bankensektor verbreitet. Hier wird von der Annahme ausgegangen, dass die Bank Ersatzgeschäfte mit Pfandbriefen betreiben muss, um die „verlorengegangenen“ Zinseinnahmen zu erwirtschaften. Zu den am Markt üblichen Konditionen müssten also Ersatzgeschäfte getätigt werden, für dessen Investition eine bestimmte Summe benötigt wird. Diese Summe übersteigt den Betrag des zurückerhaltenen Darlehensbetrages und wird dem Darlehensnehmer entsprechend als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Neben dieser Methode existiert noch die weniger angewandte „Aktiv-Aktiv-Methode“, die eine Neuausleihung des Kapitals annimmt. Hier würden der Bank nur bei schlechteren Zinskonditionen am Markt Verluste entstehen, wenn das Kapital sofort wieder verliehen werden könnte.

Hier entsteht auch ein gewisser Verhandlungsspielraum mit den Banken. Kann das zu früh zurückerhaltene Kapital beispielsweise in einen für die Bank besser konditionierten Vertrag übernommen werden, kann man über die Unterlassung einer Entschädigungserhebung verhandeln. Bevor also ein Darlehen vorzeitig zurück bezahlt wird, sollte der Darlehensnehmer eingehend mit seinem Kreditinstitut darüber sprechen. Hier erfährt er dann auch, wie hoch eine ggf. doch zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung wäre und ob sich unter dieser Prämisse noch eine vorzeitige Rückzahlung bzw. Umschuldung lohnt.

Wer eine Vorstellung haben möchte, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ungefähr sein wird, kann den folgenden Vorfälligkeitsentschädigungsrechner nutzen.

Ein Beispiel:

Ausgehend von einer Restschuld von 83.000 Euro aus einem Darlehensvertrag vom 15.06.2006 (Zinsbindung 20 Jahre mit 4,0%, monatliche Rate 500 Euro), die bereits am 1.1.2012 vollständig zurückgezahlt werden soll, ergibt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 7.000 Euro.

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