Bauherren-Haftpflicht schützt gegen finanziellen Ruin

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland verpflichten im Rahmen der Verschuldungshaftung zum Schadenersatz. Das bedeutet, dass bei Schäden an Dritten während der Ausführung eines Hausbaus, einer Sanierung, eines Umbaus, einer Erweiterung u. ä. der jeweilige Bauherr haftet – und zwar mit dem gesamten Eigentum. Da grundsätzlich nur ein gewisser, unpfändbarer Teil des Einkommens zurückbleibt, würde dies das Aus für das Projekt bedeuten. Zur Absicherung dieser Risiken empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht, welche die Risiken von Sach- und Personenschäden übernimmt. Nichtsdestotrotz ist der Bauherr natürlich verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Abwendung von Personen- und Sachschäden zu treffen.

Schadenersatz und Abwehr unberechtigter Forderungen

Der Abschluss einer Bauherrenhaftplicht-Versicherung ist wegen der möglichen Folgen einer Schadenersatzleistung unbedingt anzuraten. Die Haftung bei allen Arbeiten rund um Erstellung, Erweiterung, Renovierung, Modernisierung usw. beschränkt sich dabei nicht nur auf die Leistung von berechtigten Schadenersatzansprüchen, sondern auch auf die Abwehr möglicher unberechtigter Forderungen. Da es zahlreiche Anbieter am Markt für Bauherren-Haftpflichten gibt, ist ein ausgiebiger Vergleich hinsichtlich der Kosten, aber auch bezüglich des genauen Leistungsumfanges sinnvoll. Der Bauherr sollte sich zudem überlegen, wann er diese Bauherren-Haftpflicht abschließt. Ein möglichst frühzeitiger Abschluss ist ebenfalls zu empfehlen, denn schon von einem Grundstück allein geht beispielsweise eine Gefährdung für Dritte aus – ganz zu schweigen von einer betriebsamen Baustelle.

Kosten einer Bauherren-Haftpflicht

Die Kosten variieren erheblich, da sie von den Leistungen und den Umständen abhängig sind. Grundsätzlich handelt es sich um einen Einmalbetrag, der einen Versicherungszeitraum von einem Jahr oder maximal 2 Jahren abdeckt. Die Deckungssumme kann dabei z. B. 1 Million oder auch 10 Millionen usw. betragen – dies ist abhängig vom jeweiligen Leistungsspektrum des Anbieters. Bei Sondertarifen sollte sehr genau geprüft werden, ob tatsächlich alle gewünschten Leistungen inklusive sind. Natürlich sind ebenfalls Selbstbeteiligungen möglich, wenn man den Tarif etwas verbilligen möchte. Als Beispiel kann die Betragshöhe für die Absicherung eines Zweifamilienhauses dienen, das je nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Leistungsspektrum zwischen 140 und 750 Euro Einmalzahlung liegen kann. Beim Einfamilienhaus ist der Betrag etwa zu halbieren. Diese Summen fallen angesichts der möglichen Risiken und der Gesamtkosten für ein Bauprojekt in der Regel kaum ins Gewicht und sollten deshalb einem frühzeitigen und umfassenden, adäquaten Versicherungsschutz nicht im Wege stehen.

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