
Folgt man der Statistik, wird jeder vierte Berufstätige vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig. Viele dieser Menschen haben keine Berufsunfähigkeitsversicherung und müssen mit den staatlichen Leistungen auskommen, die jedoch unter realistischer Betrachtung völlig ungenügend sind. Hier entsteht eine große finanzielle Lücke, die nur mit einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel ab 6 Monaten bei 50%-iger Berufsunfähigkeit – auch bei geistigen Erkrankungen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es hingegen erst nach 5 Jahren. Auf was geachtet werden sollte (z.B. die Klausel „abstrakte Verweisung“) und welche Ursachen und Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, soll hier vertieft werden.
Ursachen von Berufsunfähigkeit und Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Großteil (etwa 28%) der Ursachen von Berufsunfähigkeit machen psychische Erkrankungen aus, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparates (ca. 18%), Herz-/Kreislauf-Erkrankungen (ca. 15%) und Krebserkrankungen (ca. 14%). Damit wird verständlich, warum es auch bei „rein geistigen“ Berufen (z.B. Bürobeschäftigte) eine relativ große Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit gibt. Da jeder Versicherer eine Risikokalkulation durchführen muss, bevor er ein individuelles Angebot abgibt, ist nicht nur der ausgeübte Beruf entscheidend, sondern auch bestehende Erkrankungen und die medizinische Historie.
Grundsätzlich müssen daher einige Fragen zur Gesundheit beantwortet werden, bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Hierbei sollte der Interessent allerdings keine falsche Angaben machen oder „Halbwahrheiten“ angeben, denn tritt später der Versicherungsfall ein und werden unrichtige Angaben festgestellt, kann dies zur Verweigerung der Leistung führen. Grundsätzlich gilt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung umso günstiger ist, je gesünder und jünger der Antragsteller ist.
Da die Beiträge erheblich (je nach Alter, Beruf, Leistungsumfang und Gesundheitszustand) variieren können, ist es unmöglich einen Richtwert anzugeben. Auf jeden Fall jedoch sollten Leistungen und Beiträge von mehreren Anbietern detailliert verglichen werden, um die individuell günstigste Variante herauszufinden. Bis zum 20. Dezember 2012 gelten noch die geschlechtsspezifischen Tarife, wobei Männer in der Regel bessergestellt sind. Danach gelten die sog. Unisex-Tarife.
Beachtenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In vielen Versicherungsverträgen existiert eine sog. „abstrakte Verweisung“ – dies ist eine Klausel, welche es dem Versicherer ermöglicht, im Ernstfall vom Versicherungsnehmer zu verlangen, dass er einen anderen Beruf übernimmt. Für den Versicherten kann es von großem Vorteil sein, wenn diese Klausel nicht vereinbart wird. Der Vertrag sollte grundsätzlich bis zum Beginn der Altersrente laufen, denn bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Berufsunfähigkeit hohe finanzielle Negativauswirkungen haben. Die Höhe der Zahlungen im Leistungsfall sollte auch unter Beachtung von Inflationsentwicklung und höheren Ansprüchen im Alter (z.B. für Medikamente) ausreichend sein.
Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt: Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt der Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrente (nach einer Wartezeit von 5 Jahren) von etwa 30% des letzten Bruttolohns – dabei muss medizinisch bestätigt werden, dass auch 3 Stunden tägliche Arbeit nicht mehr möglich sind. Daraus ist klar zu erkennen, dass eine private Zusatzabsicherung – und zwar unabhängig von Beruf oder Belastung – unverzichtbar ist. So können bereits Studenten und Auszubildende von Berufsunfähigkeit betroffen werden und sollten deshalb über eine entsprechende Absicherung nachdenken, auch weil die Beiträge in jungen Jahren noch sehr gering sind.
Je nach Berufsgruppe gibt es zudem einige Dinge zu beachten, beispielsweise sind Beamte über den Dienstherrn abgesichert, können aber im Zuge einer besonders günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung ggf. besser abgesichert werden. Ärzte und Lehrer sollten je nach Beschäftigungsstatus prüfen, welche Möglichkeiten zu einer umfassenden Absicherung existieren – hier können schon „kleinere“ Erkrankungen (z.B. die Handerkrankung eines Chirurgs) große Probleme verursachen. Selbständige bzw. Freiberufler zahlen oft keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein – dementsprechend besteht für sie keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, was der privaten Absicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung eine besonders hohe Priorität verleiht.
Vertragsvarianten der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit Beitragsanrechnung oder mit Beitragsrückgewährklausel vereinbart werden. Der Unterschied liegt in der Verwertung der von der Versicherung erzielten Überschüsse. Bei der Beitragsanrechnung werden die erzielten Überschüsse auf die Beiträge angerechnet, so dass diese günstiger werden. Bei der Beitragsrückgewähr werden die Überschüsse gesammelt und am Ende der Versicherungslaufzeit bei Nichtinanspruchnahme der Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Variante der Beitragsanrechnung wird öfter gewählt, da der Versicherte so in den Genuss der Überschüsse kommt, auch wenn später Leistungen beansprucht werden.
Viele Anbieter offerieren darüber hinaus Kombiverträge, bei denen eine Berufsunfähigkeits- mit einer Risikolebensversicherung für die umfassende Absicherung der Angehörigen kombiniert wird. Der Interessent sollte sich prinzipiell immer detailliert über die Möglichkeiten informieren und diese mit einem unabhängigen Fachberater erörtern, um die individuell beste Variante zu finden.
Kündigen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann laut den vertraglich vereinbarten Fristen vollzogen werden. Jedoch sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob es nicht günstiger ist, den alten Vertrag anzupassen, um bei einem Neuvertrag eines anderen Anbieters nicht wegen des fortgeschrittenen Alters ungünstiger eingestuft zu werden. Die Standardkündigungsfrist nach einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr beträgt üblicherweise vier Wochen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich und Angebot
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