
Selbständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter, die aufgrund von Corona in die Schieflage geraten sind, können seit dem 06.11.2020 auch den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuell fortschreitenden Pandemie, wurden die Corona-Hilfen für Selbständige, die von der KfW Förderbank bereitgestellt werden, ausgeweitet. Bis Anfang November konnten lediglich größere Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern auf den KfW-Schnellkredit zurückgreifen – diese Beschränkung gilt nicht mehr.
Die Konditionen für den KfW-Schnellkredit sind die folgenden:
Abhängig von der Unternehmensgröße ist ein Kredit bis max. 800.000 EURO möglich und das zu einem festen Zins von 3,00 % p. a. Dabei kann eine max. Laufzeit von 10 Jahre sowie zwei tilgungsfreie Jahre gewählt werden. Das Bankenrisiko wird zu 100% von der Förderbank übernommen.
Die Details (Stand: 06.11.2010):
- Das Programm ist bis zum 31.12.2020 befristet
- Den KfW-Schnellkredit 2020 erhalten Sie ohne Risikoprüfung
- Bankenrisiko: die KfW übernimmt 100% des Kreditausfallrisikos
- Für Investitionen und laufende Kosten
- Maschinen und Ausstattung, lfd. Kosten wie Miete, Gehälter oder Betriebsmittel
- Nachteil: nicht für Umschuldungszwecke einsetzbar!
- Zinssatz: 3,00 % Sollzins p. a.
- Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: max. 300.000 Euro
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: max. 300.000 Euro
- Laufzeit: Max. 10 Jahre
- 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich
» Corona Hilfskredit für Unternehmen
Wer kann den KfW-Schnellkredit beantragen?
Selbständige und Unternehmen, die min. seit Januar 2019 am Markt tätig sind und einen Gewinn erzielt haben.
Für Unternehmer die bis zum 31.12.19, also vor Beginn der Coronakrise in Schwierigkeiten waren, kommt dieser Förderkredit nicht in Frage. Außerdem nicht, wenn während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausgeschüttet werden. Ebenso nicht für Unternehmen die landwirtschaftsliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.
Wie kann der KfW-Schnellkredit beantragt werden?
Wie jeder Förderkredit der deutschen Förderbanken erfolgt die Beantragung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über eine Geschäftsbank. Die Darlehen werden also nicht direkt von der KfW an den Unternehmer vergeben, sondern via Durchleitungsprinzip von Sparkassen, Volksbanken sowie andere Geschäftsbanken.
Der schnellste Weg zum Förderkredit!
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