Denkmalsanierung & Finanzierung – das KfW-Effizienzhaus Denkmal

Das Fördersegment „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ mit den einschließenden Programmnummern 151 der KfW-Bankengruppe im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ zielt auf die energetische Sanierung von bewohnten Baudenkmälern ab. Hier werden nach dem Denkmalschutzgesetz eingestufte erhaltenswerte Gebäude durch verbilligte Förderkredite zu Gunsten einer energiesparenden Sanierung (Komplettsanierung oder auch Einzelmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmungen von Wänden oder Dachflächen, Erneuerung der Heizungsanlage oder eine Optimierung der Wärmeverteilung) bezuschusst. Erstmals ist innerhalb eines energetischen KfW-Fördersegments eine Einzelfallbetrachtung möglich, da nicht in allen Fällen ein vorgegebener Ziel-Primärenergiebedarf erreicht werden muss. Der Fokus liegt auf der energetischen Sanierung unter Wahrung der historischen Bedeutung bzw. des Erscheinungsbildes eines so bedeutenden Gebäudes.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt auf bewohnte Baudenkmäler oder sonstige besonders erhaltenswerte bewohnte Bausubstanzen nach der Einstufung der Bundesländer (Denkmalschutzgesetze) oder der Kommunen ab. Durch Einhaltung behördlicher Vorgaben kann bei vielen Gebäuden dieser Einstufungen durch das verbleibende Sanierungspotenzial ggf. nicht der eigentlich vorgesehene Wert eines Jahres-Primärenergiebedarfs von 160% des errechneten Wertes eines Referenzgebäudes erreicht werden (was in der Förderstufe einem KfW-Effizienzhaus 115 entspricht). Die Förderung erfolgt deshalb entweder bei Erreichen des Wertes oder wenn nachweislich alle technisch möglichen Maßnahmen einer energetischen Sanierung durchgeführt wurden. Damit erfolgt eine Berücksichtigung des baukulturellen Gebäudewertes. Die möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen sollen dabei mittels einer qualifizierten Beratungsleistung für die Sanierung von historischem Gebäudebestand ermittelt werden. Die dafür notwendigen Sachverständigen werden als „Energieberater im Denkmal“ in einer jedermann zugänglichen Expertenliste veröffentlicht.

Wie wird gefördert?

Die Förderung soll primär durch einen durch Bundesmittel verbilligten Kredit (max. während der ersten 10 Jahre und auf Wunsch mit anfänglicher Tilgungsaussetzung) erfolgen. Der maximale Kreditbetrag beträgt dabei 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten sind finanzierbar. Je nach Voraussetzung kann auch ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Ferner haben Privatpersonen ohne Kreditnotwendigkeit die alternative Möglichkeit, einen Direktzuschuss zu beantragen (Programmnummer 430). Weitere Informationen stellt die KfW-Förderbank auf Ihrer Website zur Verfügung – hierbei sollte beachtet werden, dass die möglichen Fördermittel optimal in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden.

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Beantragung einer Förderung müssen vor dem Beginn einer Maßnahme erfolgen. Die KfW gewährt die Kredite nur über Kreditinstitute, welche die Kredithaftung übernehmen – daher erfolgt die Beantragung über die Bank des Förderberechtigten. Direktzuschüsse müssen ggf. direkt vom Förderberechtigten bei der KfW beantragt werden. Förderungen im Segment „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ bedingen die Einreichung des Antragsformulars, eine vom anerkannten Sachverständigen unterzeichnete „Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren“ plus die ergänzende Anlage „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“, sowie ggf. eine Bestätigung der Kommune.

Fazit und Vorteile

Die Prüfung auf eine Förderberechtigung bei Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz gem. geltenden Gesetzen lohnt sich seit dem 1.4.2012 besonders: Das neue Fördersegment „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ der KfW-Bank berücksichtigt hierbei den baukulturellen Gebäudewert und fördert auch energetische Maßnahmen, die nicht unbedingt den vorgeschriebenen Effizienzhaus-Primärenergiebedarfswert erreichen. Wurden alle unter wertberücksichtigenden Aspekten möglichen, technischen Maßnahmen durchgeführt, ist der Förderanspruch gegeben. Der Spielraum für eine energetische Sanierung zu besonders günstigen Konditionen ist so besonders groß.

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