
Die Eröffnung eines Depotkontos im Zusammenhang mit geplanten Wertpapiergeschäften stellt in den meisten Fällen eine grundlegende Entscheidung dar, die auf lange Sicht möglichst leistungsstark und dabei kostengünstig sein soll. Das Depotkonto von Anbieter A unterscheidet sich dabei meist merklich in den Konditionen von dem Depotkonto des Anbieters B oder weiteren Angeboten. Aus diesem Grund sollte sich der Anleger die notwendige Zeit nehmen, um mehrere Angebote detailliert zu vergleichen. Dies kann man z.B. mit Hilfe von Internetseiten tun, die einen Depotkonto-Vergleich anbieten. Hier werden die grundsätzlichen Kosten und ggf. Besonderheiten gegenübergestellt. Dies kann z.B. ein besonders großes Angebot an außerbörslich handelbaren Investmentfonds sein oder besonders günstige Transaktionsgebühren beim Aktienhandel. Es ist also wichtig, vorher genau den Umfang der geplanten Kapitalanlagen zu umrahmen:
Soll nur in Investmentfonds angelegt werden oder auch in Rentenpapiere, Aktien und Derivate? Doch selbst bei gleichartigen Geschäften können sich die Anbieter teilweise erheblich bzgl. der anfallenden Kosten unterscheiden, z.B.: Fonds A kann bei Anbieter A nur regulär von der Kapitalanlagegesellschaft bezogen werden inkl. 5% Ausgabeaufschlag. Für die Verwahrung fällt eine jährliche Gebühr von 1% des Volumens an. Bei Anbieter B sieht das ganz anders aus: Der gleiche Fonds kann mit 100% reduziertem Ausgabeaufschlag erworben werden, da es hier Sondervereinbarungen gibt. Eine Postengebühr für die Verwahrung wird hier überhaupt nicht fällig.
Allein bei diesem Geschäft werden so kurzerhand 6% im 1. Jahr eingespart – das ist bei so manchem Fonds die jährliche Performance! Dieses Beispiel macht deutlich, dass die detaillierte Prüfung der Leistungs- und Kostenstruktur von erheblicher Bedeutung bei der Auswahl des Depotkontos ist.