Der Unternehmerkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Anschaffungen über die KfW zu äußerst günstigen Konditionen zu finanzieren. Unter den Kennziffern 047 bzw. 037 können in Frage kommende Interessenten einen günstigen Förderkredit (ab 1,0 % effektiver Jahreszins) für bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Für den Kredit ist dabei eine Laufzeit bis zu 20 Jahren vereinbar. Mögliche, finanzierbare Vorhaben können z. B. sein: Firmenfahrzeuge, Maschinen, Immobilien, Computer oder Betriebsmittel wie Personalkosten, Mieten und Marketingkosten etc.

Dabei ist auch die Finanzierung von Vorhaben im Ausland denkbar. Gefördert werden grundsätzlich Unternehmen, die sich (zumindest mehrheitlich) in privatem Besitz befinden und welche seit mehr als 3 Jahren existieren. Der Unternehmensumsatz darf dabei nicht mehr als 500 Millionen Euro betragen. Auch Freiberufler und private Investoren, welche gewerbliche Immobilien vermieten (bzw. verpachten) können von den günstigen Förderkrediten profitieren. Für Existenzgründer bzw. sehr junge Unternehmen oder Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen sind diese Förderkredite jedoch nicht möglich.

Wichtige Informationen zu einzelnen Konditionen

Der Kredit mit der Kennziffer 037 ist für große Unternehmen gedacht und der Kredit mit der Kennziffer 047 ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt zu 100% und die KfW offeriert eine Haftungsfreistellung bis zu 50 % – damit kann die Geschäftsbank (welche die restlichen 50 % trägt) einfacher einen entsprechenden Kreditrahmen einräumen. Trotzdem muss der Kreditnehmer üblicherweise Sicherheiten bei der Bank angeben, die im Schadensfall den Verlust der Kreditgeber vermindern. Dabei ist – wie nicht selten bei Kreditaufnahmen über eine Geschäftsbank – auch Verhandlungsgeschick gefragt. Viele Anbieter akzeptieren bereits das finanzierte Vorhaben als Sicherheitsleistung.

Die Rückzahlung des Kredites und die Zinszahlungen erfolgen dabei grundsätzlich über die Geschäftsbank des Unternehmens, wobei auch die Vereinbarung einer tilgungsfreien Zeit möglich ist. Die Tilgungen erfolgen in der Regel über vierteljährlich zu zahlende Annuitäten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln der KfW oder auch durch andere Förderträger ist möglich – einzige Einschränkung ist der Ausschluss von weiteren Förderkrediten der KfW, welche ebenfalls eine Haftungsfreistellung beinhalten.

Wie ist der Ablauf?

Die Beantragung muss über die Bank des Kreditnehmers erfolgen und nicht etwa direkt bei der KfW. Ohne die Begleitung einer Geschäftsbank ist die Inanspruchnahme eines KfW-Unternehmerkredites nicht möglich. Bei der Beantragung darf noch kein bindender Vertrag – z. B. ein Kauf- oder Werkvertrag für die Anschaffung – bestehen Lediglich ein bereits bestehender Mietvertrag wird nicht beanstandet. Für die Wahrung der Bedingungen ist ein formloser Antrag ausreichend, der korrekte Antrag mit den erforderlichen Dokumenten muss jedoch spätestens 3 Monate nach Beginn des finanzierten Vorhabens vorliegen. Die KfW macht ggf. eine Ausnahme zu dieser Fristsetzung, wenn das Vorhaben noch mit weniger als 50 % finalisiert wurde. Die KfW entscheidet grundsätzlich nicht, ob das Vorhaben finanziert wird oder nicht – diese Entscheidung obliegt der Geschäftsbank. Weitere Informationen gibt es bei der KfW oder bei der Hausbank.

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