
Mit einer Rentenhypothek erhalten Immobilieneigentümer die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel im Rentenalter zu nutzen, wobei sie dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Mit einer Rentenhypothek wird die Immobilie nämlich nicht verkauft, sondern das Objekt wird beliehen, wodurch ein Darlehen ausgezahlt werden kann. Eine Rückzahlung ist zu Lebzeiten jedoch nicht erforderlich.
Insbesondere für ältere Menschen ist es häufig wichtig, auch im Rentenalter noch in den gewohnten vier Wänden wohnen zu bleiben. Deshalb möchten viele Immobilieneigentümer trotz geringer finanzieller Mittel mit Eintritt in das Rentenalter nicht aus der eigenen Immobilie ausziehen. Wird jedoch zusätzliches Geld, zum Beispiel für den Unterhalt oder zur Renovierung der Immobilie, benötigt oder fallen andere Ausgaben an, dann muss das eigene Haus oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt verkauft werden.
Die Alternative zum teuren Kredit stellt eine Rentenhypothek dar. Diese wird häufig auch als Umkehrhypothek bezeichnet, da der Eigentümer zunächst kein Geld für die Immobilie zahlen muss, sondern er erhält für die Beleihung des Objektes Kapital. Dieses kann auf in einem Betrag oder auch in kleinen Teilen ausbezahlt werden. Die Verwendung dieser finanziellen Mittel ist frei und somit an keinen Zweck gebunden.
Besonderheiten der Rentenhypothek
Das Besondere an einer Rentenhypothek ist zudem, dass der Darlehensnehmer den Kreditbetrag nicht zurückzahlen muss. Lediglich die Zinsen müssen gezahlt werden. Dadurch können die liquiden Mittel durch das Darlehen frei genutzt werden, ohne dass später auf den Kreditnehmer eine Mehrbelastung in Form von Darlehensraten zukommt. Von einer hohen Zinsbelastung ist in der Regel nicht auszugehen, denn Zinsaufschläge sind in dem Bereich nicht üblich. Der Zinssatz orientiert sich häufig an den marktüblichen Bauzinsen. Zudem müssen Darlehensnehmer mit steigendem Alter nicht mit höheren Zinsen rechnen, wodurch eine Rentenhypothek selbst im hohen, fortgeschrittenen Alter noch genutzt werden kann.
Als Voraussetzung für eine Rentenhypothek gilt häufig, dass die Immobilie möglichst schuldenfrei ist. Eine Beleihung ist allerdings nicht zu 100 Prozent möglich, sondern dieser Wert kann zum Beispiel bei 60 Prozent liegen. Eine Rentenhypothek bedeutet jedoch nicht, dass die Immobilie nicht mehr vererbt werden kann. Nach dem Tod des Darlehensnehmers können die Erben selbst entscheiden, ob sie das Darlehen zurückbezahlen möchten oder ob die Immobilie zur Tilgung des Darlehens an die Bank geht. Sollte es durch eine Veräußerung seitens der Bank zu einem Überschuss kommen, wird dieser an die Erben ausbezahlt. Alternativ besteht auch für den Darlehensnehmer immer noch die Möglichkeit, das Darlehen zu tilgen.