Die richtige Krankenversicherung bzw. PKV für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler können sich im Gegensatz zu vielen abhängig Beschäftigen frei für die gewünschte Krankenversicherung entscheiden. Zur Auswahl steht die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung sowie über private Krankenkassen. Die PKV bietet für Selbstständige zwar einige Vorteile, allerdings sind auch die Nachteile zu beachten.

In Deutschland herrscht im Bereich der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Durch diese ist jeder Bundesbürger verpflichtet, sich in einer Krankenversicherung abzusichern. Selbstständige können sich freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einheitliche Beiträge und für mehr Absicherung müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die PKV bietet für Selbstständige hingegen einige Tarife zur Auswahl an. Der Basistarif ist dabei mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Daneben gibt es aber noch erweiterte Absicherungsmöglichkeiten. Je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand ist der Betrag aber in der Regel günstiger erhältlich. Das ist möglich, da sich der Beitrag – mit Ausnahme des Basistarifs – an den Leistungen und am Risiko für den Versicherer bemisst und nicht am Einkommen des Versicherten. Bei einigen privaten Krankenversicherungen sind bei Nichtnutzung sogar Beitragsrückerstattungen möglich, wodurch insbesondere gesunde Versicherte mit geringen Ausgaben für die Versicherung rechnen können.

Selbstständige können Beiträge zur PKV bis 2.800 Euro absetzen

Privatversicherte stehen einige Privilegien zu, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne private Zusatzversicherung nicht in der Form möglich sind. Dazu zählt die freie Arztwahl, oftmals geringere Wartezeiten oder auch der Leistungsumfang bei Auslandsaufenthalten. Die Nachteile der privaten Krankenversicherung zeigen sich insbesondere bei Familien. Denn anders als in der GKV, in welcher eine Familienversicherung existiert, müssen Versicherte der PKV jedes Familienmitglied extra absichern und dementsprechend für jedes Familienmitglied Beiträge bezahlen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung können allerdings mit der Steuererklärung angegeben werden. Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag laut den geltenden Reglungen des Bürgerentlastungsgesetzes bei derzeit 2.800 Euro. Beiträge, die der Basisabsicherung dienen, sind dabei sogar vollständig absetzbar. Dabei ist zu beachten, dass sich auch die Beiträge für versicherte Familienmitglieder steuermindernd auswirken können. Allerdings können nur Beiträge, welche die Basisabsicherung umfassen, steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Versicherungsbeiträge, die zum Beispiel der Chefarztbehandlung oder dem Zweibettzimmer dienen, nicht abzugsfähig sind. Sollte der volle abzugsfähige Betrag nicht durch die Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung ausgeschöpft werden, dann können bis zum Höchstbetrag noch weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

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