Die Finanzierung eines Eigentumshauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel eine langfristige Angelegenheit, die ein gesichertes Einkommen voraussetzt. Wer diesen Schritt wagt vertraut natürlich auf gesicherte Einkünfte. Jedoch sollte man sich genau darüber informieren welche Konsequenzen drohen, wenn nun diese „sicheren Einkünfte“ ausbleiben und wie man sich im Zweifelsfall schützen kann.
Die Risiken richtig abschätzen
Den Erwerb von Eigentum könnte man als ein großes Abenteuer darstellen, denn die Zeiten sicherer regelmäßiger Gehaltszahlungen sind endgültig vorbei. Heute ist fast keiner mehr sicher, denn selbst bei Großunternehmen oder im öffentlichen Dienst werden Stellen rigeros gestrichen, da Einsparungen getroffen werden müssen. Immer öfter werden komplette Abteilungen „ausradiert“ und durch Call Center im nahe liegenden Ausland ersetzt oder gar komplette Firmen, die Millionen von Subventionen geschluckt haben, geschlossen und im Ausland wieder hochgezogen. Daher sei derjenige gewarnt, der eine Vollfinanzierung anstrebt und von der Hand im Mund lebt. Grundsätzlich sollte man seine Leistungsfähigkeit nicht überschätzen und restlos ausreizen, denn der kreditfinanzierte Erwerb einer Immobilie ist eine Lebensentscheidung. Auf jeden Fall sollte der Kredit bis zum Eintritt ins Rentenalter getilgt worden sein. Neben den monatlichen Tilgungsleistungen sollte noch genügend Spielraum für die Bildung von Rücklagen zur Verfügung stehen.
Absicherungsmöglichkeiten für den Ernstfall
Das Angebot ist wahrhaftig nicht sehr groß, dennoch gibt der Versicherungsmarkt einige Modelle her, die im Ernstfall, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit, einspringen und die monatliche Annuität übernehmen. Jedoch kann sich auch jeder vorstellen, dass dieser Versicherungsschutz nicht gerade günstig zu haben ist und die meisten Bauherrn sind auch nicht bereit diese zusätzlichen Kosten zu tragen. Beim Abschluss eines Darlehensvertrages sollte man jedoch darauf achten, das z. B. die Möglichkeit besteht, die monatliche Tilgung anzupassen und das die vorzeitige Tilgung der Immobilie durch deren Verkauf ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Dabei handelt es sich zwar nicht um die absoluten Absicherungen, jedoch kann man sich im Idealfall vor dem totalen Ruin bewahren.
Wann sollte man die Bank informieren?
Nach den Kreditbedingungen besteht in der Regel keine Verpflichtung die besagt, dass Sie auf die Bank mit der Offenlegung Ihrer Situation zugehen müssen. Sollte der schlimmste Fall eingetreten sein – die Tilgung des Kredits gerät in Gefahr – aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie mit dieser Information umsichtig vorgehen. Sollte es sich nur um einen zeitlich begrenzten Engpass handeln, bestünde kein Handlungsbedarf. Sollte man allerdings nicht mehr in der Lage sein die Raten ordnungsgemäß abzuführen, dann wäre die unverzügliche Informationsweitergabe empfehlenswert. In diesem Falle sind auch die meisten Banken bereit eine Stundung oder eine Herabsetzung der monatlichen Annuität zu gewähren.
Wann darf die Bank den Kredit kündigen?
Bei einem Ratenkredit ist es so, dass die Bank den Kredit erst kündigen kann, wenn mindestens zwei aufeinander folgende Raten nicht bezahlt wurden und der Rückstand bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren mindestens zehn Prozent des Nettokreditbetrags ausmacht oder fünf Prozent längerfristigen Darlehen. Anders ist es bei Darlehen die durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind. Da reichen schon kleinere Beträge aus, die eine Kündigung der Finanzierung wirksam machen können. Allerdings muss eine Mahnung mit Androhung der Gesamtfälligkeit ausgesprochen werden. Eine Bank kann jedoch auch eine Fristlose Kündigung aussprechen, wenn die Rückführung des Darlehens durch eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers unter Berücksichtigung der Sicherheiten gefährdet ist. Dies ist in Paragraf 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Kreditbedingungen geregelt. Das wieder fährt vornehmlich Kreditnehmer mit einem sehr geringen Eigenanteil in den ersten Jahren nach Kreditaufnahme.
Den richtigen Zeitpunkt für den Absprung finden
Zu langes Warten endet meist schmerzhaft! Wenn keine Lösung in Aussicht ist, ist nur noch der Verkauf der Immobilie nach eignen Regelen empfehlenswert. Daher schnell zur Bank und den Verkauf der Immobilie gemeinsam umsetzen. Denn sollte die Kündigung der Finanzierung ausgesprochen sein und die darauf folgende Zwangsversteigerung folgen, dann wird es richtig teuer. Die Immobilie kommt meist weit unter dem Preis, oft sogar unter 50 Prozent des Wertes unter den Hammer. Sollte die ersteigerte Summe nicht zur Tilgung der Finanzierung reichen, dann haften Sie weiterhin für die Restsumme!