Forwarddarlehen: Ausgiebiger Vergleich ist Grundvoraussetzung für eine günstige Umschuldung

Forward Darlehen sind ein sehr beliebtes Instrument zur Sicherung günstiger Zinskonditionen, insbesondere für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen. Gerade in Niedrigzinsphasen wie derzeit werden daher häufig Forward Darlehen zur Finanzierung oder Weiterführung von Immobiliendarlehen genutzt. Ein Vergleich der Konditionen und Voraussetzungen bei den unterschiedlichen Anbietern sollte unbedingt durchgeführt werden, da der Darlehensnehmer so im Regelfall sehr viel Geld sparen kann. Die Vorlaufzeit vor Inanspruchnahme des Darlehens darf bis zu 60 Monate betragen, so dass sich ein „Umschauen“ nach günstigen Konditionen bereits lange vor Ende der Zinsbindungsfrist bei einer bestehenden Baufinanzierung bzw. vor Beginn des eigentlichen Bauvorhabens bei einer Neufinanzierung lohnen kann. Gerade wenn zukünftig eher steigende Zinsen erwartet werden, sollte der Interessent deshalb nicht lange zögern und sich die günstigen Konditionen reservieren. Aufpassen muss der Kreditnehmer allerdings nicht nur bei den Zinskonditionen, sondern auch bei den unterschiedlichen Voraussetzungen und Vertragsmodalitäten.

Die Möglichkeiten für die Flexibilisierung (hierunter werden allgemein die Möglichkeiten zur Anpassung von Tilgungssatz und Sondertilgungsmöglichkeiten verstanden) sowie beispielsweise die Kriterien für den Laufzeitbeginn der Zinsbindungsphase sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. So werben einige Anbieter mit geringen Aufschlägen für die Fixierung des Darlehenszinses während der Vorlaufzeit, zählen diesen Vorlauf aber bereits zur vereinbarten Zinsbindungsfrist hinzu. Letztlich entscheidet nur der Gesamtaufwand über die realen Kosten, weshalb der Zahlungsplan gut studiert werden sollte. Die Anfrage sollte bei möglichst vielen Anbietern unter Verwendung möglichst gleicher Eckdaten (Darlehenssumme, Zinsbindungsfrist, Tilgungssatz etc.) erfolgen. Notwendige Optimierungen vor der Anfrage sollte ebenfalls geprüft werden, hier insbesondere die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Förderungen oder der Rückbehalt eines gewissen Eigenkapitals für Nebenkosten oder unvorhersehbare Ereignisse.

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