Gebäudeversicherung: Schutz vor Schäden an Haus, Nebengebäuden und Grundstück

Eine Gebäudeversicherung (oder auch Wohngebäudeversicherung oder Hausversicherung) schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude – z. B. durch Feuer-, Wasser- oder Unwettereinflüsse. Dabei sind auch das Grundstück, Nebengebäude und ggf. weitere, fest mit dem Haus verbundene Teile (wie beispielsweise Heizungsanlagen) inbegriffen. So wird der Eigentümer vor möglicherweise extrem hohen Kosten geschützt, die bei solchen Schäden vorkommen können und ohne eine Gebäudeversicherung zu einem finanziellen Desaster führen würden.

Wer sollte eine Gebäudeversicherung abschließen?

Grundsätzlich bietet sich eine Gebäudeversicherung für jeden Hauseigentümer an, da neben dem Schutz vor finanziellen Belastungen durch entstandene Schäden auch ein gewisser Vermögensschutz im Zusammenhang mit der Immobilie gegeben ist: Eine Immobilie stellt immer auch ein Sachwertvermögen dar, z. B. für die Altersvorsorge. Wird die Immobilie stark beschädigt, ist der Wert stark vermindert – auch hier hilft eine Gebäudeversicherung. Werden die Schäden sachgerecht repariert, erhält das auch den Wert der Immobilie.

Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflicht

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Jedoch bestehen viele Kreditinstitute auf eine entsprechende Versicherung, wenn das Objekt finanziert werden soll. Bei Neubauten bestehen darüber hinaus weitere Notwendigkeiten, die von Kreditinstituten und teils auch von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben werden, wie z. B. eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Viele Experten raten jedoch dringend, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, da die Gefahr großer finanzieller Schäden vergleichsweise hoch ist.

Bedeutung der Gebäudeversicherung

Mit weit über 20 Millionen Versicherungsverträgen ist die Gebäudeversicherung einer der bedeutendsten Versicherungen in Deutschland – nicht zu Unrecht, denn eine Absicherung gegen Schäden am eigenen Gebäude ist essentiell, um möglicherweise erhebliche Vermögensschäden abzusichern. Besonders häufig werden Gebäudeversicherungen im Zusammenspiel mit Baufinanzierungen abgeschlossen: Im Rahmen einer von einem Kreditinstitut angebotenen Immobilienfinanzierung werden so oft „nebenbei“ auch passende Versicherungspolicen vertrieben.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Schäden durch Unwetter wie Hagel, Sturm oder Gewitter sind genauso abgedeckt wie auch Schäden durch Feuer oder Leitungswasser (wie z. B. Rohrbruch) – dabei gilt dieser Schutz nicht nur für das Hauptgebäude, sondern – abhängig vom Anbieter ggf. nur durch zusätzlichen Einschluss im Versicherungsvertrag – auch für Nebengebäude wie Gartenhütten, Carports, Garagen oder Geräteschuppen. Darüber hinaus sind alle Objekte geschützt, die fest mit dem Gebäude verankert sind – z. B. Heizungsanlagen, speziell angefertigte Einbauküchen oder Antennen. Wichtig ist, dass ein Bezug zum Hauptgebäude besteht – das bedeutet jedoch auch, dass separate Gebäude (wie beispielsweise ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage) nicht automatisch inkludiert sind. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern, z. B. um Elementarschäden wie Flut oder Erdbeben oder auch um Schäden durch Überspannung nach einem Blitzschlag oder Fahrzeuganprall.

Ausgeschlossene Umfänge

Eine Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an beweglichen Dingen ab, wie Inventar und Möbel, die nicht speziell für das Gebäude gefertigt wurden – z. B. der Fernseher oder die Stereoanlage. Auch nachträglich von einem Mieter eingebaute Sachen wie z. B. eine Markise sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Für derlei Objekte gibt es andere Versicherungsmöglichkeiten, z. B. eine Hausratversicherung. Schäden, die mutwillig verursacht wurden, sind natürlich ebenfalls ausgeschlossen und genauso Schäden an wertvollen Anlagen, die nicht erwähnt wurden (z. B. Solaranlagen auf dem Dach).

Höhe der Versicherungsleistung

Je nach vereinbarter Versicherungssumme berechnet sich im Versicherungsfall die Entschädigungssumme. Dabei spielt insbesondere der sog. „Wert 1914“ in die Berechnung ein: Hierbei handelt es sich um einen Referenzwert, welcher den Wert des Gebäudes im Jahr 1914 darstellt. Dieser Wert wird dann jährlich mit dem veränderlichen, gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Somit passen sich Beiträge und Maximaldeckung in regelmäßigen Abständen der Wertsteigerung der Immobilie an. Dies berücksichtigt vor allem die inflationären Einwirkungen auf eine eventuelle Versicherungsleistung – schließlich steigen auch die Arbeitslöhne und die Kosten für den Materialeinsatz im Laufe der Zeit an.
Der prinzipielle Zweck einer Gebäudeversicherung ist die Regulierung der Kosten für den Wiederaufbau bzw. die Reparatur oder Sanierung der entstandenen Schäden.

Was sind der Zeitwert und der Neuwert

Die Gebäudeversicherung kann bei verschiedenen Anbietern alternativ als Zeitwert- oder Neuwertversicherung abgeschlossen werden. Eine Versicherung zum Zeitwert berechnet die Versicherungssumme unter Berücksichtigung der Wertminderung (durch Alter / Abnutzung etc.) und zahlt somit eine Versicherungsleistung aus, die sich nach dem daraus entstehenden, aktuellen Zeitwert ergibt. Hierbei wird NICHT die Summe für die Reparatur aus der gleitenden Neuwertfaktor-Berechnung gezahlt. Nur noch sehr selten gibt es die Neuwertversicherung – hierbei wird einmalig der Neuwert der Immobilie bestimmt und nicht weiter angepasst. Hierbei besteht die Gefahr einer Unterversicherung, da inflationäre Einflüsse nicht berücksichtigt werden.

Die Kosten einer Gebäudeversicherung

Die Kosten variieren je nach Art und Zustand der versicherten Immobilie, der Lage, den lokalen Risikofaktoren (z. B. Wettereinflüssen), der Wohnfläche und sind auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Der Wert 1914 ist besonders wichtig, da sich hieraus der Versicherungswert ableiten lässt – großen Einfluss darauf haben z. B. die Bauweise, die Art der Dachung usw. Somit ist es unmöglich, die genauen Kosten für eine Gebäudeversicherung vorherzusagen. Im Internet, bei Verbraucherschutzorganisationen und natürlich bei entsprechenden Fachberatern können Versicherungsvergleiche durchgeführt werden – es empfiehlt sich jedoch, vorher den genauen Versicherungsbedarf zu bestimmen.

Gebäudeversicherung bei vermieteten Objekten

Die Kosten einer Gebäudeversicherung dürfen grundsätzlich auf die Mieter (anteilig je nach Quadratmeterzahl der Mietsache) umgelegt werden. Es gibt sicher viele Möglichkeiten, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter möglichst niedrig zu halten, doch ist das Weglassen einer Gebäudeversicherung eher nicht empfehlenswert. Letztlich ist eine solche Versicherung auch im Interesse des Mieters, denn nur so kann eine schnelle Reparatur und Schadenregulierung nach Eintritt eines Versicherungsfalles sichergestellt werden. Dann kann der Mieter schnell wieder in den gemieteten Wohnraum einziehen und steht nicht ohne Bleibe bzw. mit einer Notlösung da. Vergleicht der Vermieter vor dem Abschluss ausgiebig, kann er hier den optimal passenden und dabei günstigen Versicherungsschutz finden.

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