Grundschuld: Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung

Welche Sicherheit verlangt die Bank?

Der Markt der Anbieter für private Baufinanzierungen und Immobilienkredite ist groß und daher entsprechend unübersichtlich. Besonders für Neulinge – und wer ist das als privater Bauherr nicht? – empfiehlt sich eine frühzeitige und umfassende Information über alle Möglichkeiten einer passenden und tragfähigen Finanzierung.

Unser Internetportal für private und gewerbliche Immobilienfinanzierungen bietet dafür ein breites Basiswissen, gibt wichtige Hinweise und hat zahlreiche weiterführende Links gelistet. Die wichtigsten Fragen bei einer Baufinanzierung stellen sich bereits im Vorfeld – bevor die konkrete Suche nach einem geeigneten Finanzierungspartner beginnt:

Was darf und was wird das Projekt „Hausbau“ kosten, welche Finanzierungsform kommt für mich in Frage, welche Sicherheiten kann ich bieten und wie hoch muss mein Eigenkapital sein etc.?

Besonders die Frage nach dem Eigenkapital und den von der Bank erwarteten Sicherheiten kann manch einem Bauherrn Kopfzerbrechen bereiten. Die Grundschuld ist die im Rahmen einer Baufinanzierung von den Banken am häufigsten benutzte Sicherheit. Sollte der Kreditnehmer eines Tages nicht mehr in der Lage sein, die Raten zur Tilgung des Kredites aufzubringen, hat die Bank das Recht, das Haus zu verkaufen bzw. zu versteigern, um die Kreditsumme zurück zu bekommen.

Das Recht der Grundschuld sichert sich die Bank durch einen Eintrag ins Grundbuch des finanzierten Hauses. Wie hoch die Grundschuld ausfällt, hängt dabei von der zu sichernden Finanzierungssumme ab sowie von dem durch die Bank ermittelten Wert der Immobilie. Meist zieht die Bank vom Gesamtwert eine prozentuale Sicherungspauschale ab, um im Versteigerungsfall in jedem Fall die Darlehenssumme zu bekommen. Darlehen werden heutzutage auch ohne Sicherheitsabschlag vergeben, dabei aber mit vergleichsweise hohen Zinssätzen belastet. Immerhin steigt das Risiko, das die Bank trägt.

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