Gut geschützt durch die fünfte Jahreszeit: Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Lübeck, 29. Januar 2019. Zu den tollen Tagen herrscht in vielen Regionen Ausnahmezustand – und das gilt sogar für die Rechtslage: Abgeschnittene Krawatten gelten im Rheinland an Weiberfastnacht nicht als Sachbeschädigung. Wer durch Kamelle am Kopf verletzt wurde, sollte kein Schmerzensgeld erwarten: Fliegende Süßigkeiten zählen an Karneval zum allgemeinen Lebensrisiko. Auf welche weiteren Sonderregelungen Karnevalisten sich einstellen müssen und welcher Versicherungsschutz in der närrischen Zeit sinnvoll ist, erklären Spezialisten für Versicherung von Dr. Klein aus Köln und Düsseldorf.

Karneval in den Straßen, Kratzer im Lack? Kasko-Versicherung übernimmt Schäden am Auto

An Karneval bleibt das Auto meistens stehen. Stattdessen nehmen Umzugswagen und feiernde Jecken die Straßen für sich ein. Fahrzeuge, die am Straßenrand parken, leben dabei allerdings gefährlich: Von kleineren Kratzern im Lack bis hin zu größeren Schäden wie abgebrochenen Spiegeln oder eingeschlagenen Scheiben kann einiges passieren. „Zwar haftet eigentlich der Verursacher für die entstandenen Schäden, doch der dürfte im Karnevalstrubel meist schwer zu finden sein“, erklärt Can Erürker, Spezialist für Versicherung aus Düsseldorf. Besser sei es daher, wenn Autofahrer von Vorneherein richtig versichert sind. „Die Vollkasko-Versicherung übernimmt die Ausbesserung aller Schäden durch Dritte. Wer über eine Teilkasko-Versicherung verfügt, erhält nur dann eine Erstattung der Reparaturkosten, wenn in den Wagen eingebrochen wurde. Mutwillige Beschädigungen sind nicht abgedeckt“, so der Experte weiter. Wichtig ist, dass Autobesitzer im Fall der Fälle schnell reagieren, Schäden umgehend fotografieren und sie sowohl der Polizei als auch der eigenen Versicherung melden.

Krawatte ab, Kostüm kaputt? Wann die Haftpflichtversicherung zahlt

Je ausgelassener gefeiert wird, desto eher passiert schon mal ein Unfall. Wer also das Kostüm des Freundes mit Rotweinflecken dekoriert oder dessen Handy im Bierglas ertränkt, verfügt besser über eine Privathaftpflichtversicherung. Sie springt allerdings nur ein, wenn die Beschädigung nicht vorsätzlich entstanden ist. „Eine Haftpflichtversicherung sollte eigentlich für jeden Bundesbürger Pflicht sein – und das nicht nur in der Karnevalszeit“, meint Andreas Bitkowski, Spezialist für Versicherung bei Dr. Klein in Köln. „Eine gute Police ist für nur wenige Euro im Monat zu haben. Und der Schutz ist unbezahlbar. Wenn ich beispielsweise einen Unfall mit Personenschaden verursache, muss ich ohne eine entsprechende Absicherung selbst für Schmerzensgeld oder sogar Rentenleistungen in Millionenhöhe aufkommen.“ Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt Bitkowski daher auch, eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu vereinbaren.

Ein Hinweis für alle weiblichen Jecken: Im Rheinland gilt das Tragen einer Krawatte an Weiberfastnacht zwar als stillschweigende Einwilligung, dass diese abgeschnitten werden darf, doch außerhalb der Karnevalshochburgen ist das Kürzen des Schlipses mutwillige Sachbeschädigung. Und das erstattet dann nicht einmal die Haftpflichtversicherung.

Wildpinkler und Vandalen: Wer kommt für Schäden an Gebäuden auf?

Zuerst einmal die schlechte Nachricht für alle Anti-Karnevalisten: Das Vorbeiziehen eines lauten Umzuges vor der eigenen Wohnung müssen sie vor allem in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag ertragen. Wird das Eigenheim dabei durch die vorbeifahrenden Wagen beschädigt, haftet der Veranstalter, sofern er gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen und keine ausreichenden Absperrungen errichtet hat. Ist ein einzelner Randalierer Schuld oder pinkelt ein Betrunkener an die Fassade, muss der Verursacher für Reparatur oder Reinigung aufkommen. Oft bleiben die Bewohner allerdings auf den Kosten sitzen, da sich der Schuldige im Karnevalstreiben nicht ausmachen lässt.

„Einige Versicherer bieten im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einen Zusatzschutz gegen Vandalismus an“, weiß der Spezialist Bitkowski. „Für Immobilienbesitzer in den Karnevalshochburgen ist eine entsprechende Police unter Umständen sinnvoll, denn bei manchen Fassaden ist die Reinigung aufwändig und muss von einer Fachfirma durchgeführt werden“, so Bitkowski weiter. Zudem springt die Versicherung nicht nur an Karneval ein, sondern zum Beispiel auch dann, wenn Kinder das eigene Haus an Halloween mit geworfenen Eiern oder Zahnpasta „verschönern“. Der Spezialist rät allerdings zu einem Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote, denn: „Bei einigen Policen sind die Entschädigungen auf einen jährlichen Höchstbetrag beschränkt und der Versicherungsnehmer muss eine Selbstbeteiligung leisten.“

Unfälle: Solider Schutz statt teurer Zusatz-Policen

Wer bei Polka, Polka, Polka vom Festwagen purzelt oder beim Kamelle-Wurf eine Platzwunde davonträgt, erleidet in der Regel eher kleinere Verletzungen: ein klarer Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Bleiben nach einem Unfall allerdings Gesundheitsschäden zurück, kann eine private Unfallversicherung finanzielle Entschädigungen bieten. „Noch besser schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn: Sie zahlt nicht nur bei bleibenden Schäden durch Unfälle, sondern auch bei länger andauernder Krankheit. Und letzteres ist statistisch gesehen deutlich wahrscheinlicher“, so Can Erürker.

Über die Dr. Klein Privatkunden AG

Die Dr. Klein Privatkunden AG ist einer der größten Finanzdienstleister Deutschlands und seit über 60 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Angefangen in der Vermittlung von Finanzierungen in der kommunalen Wohnungswirtschaft in Lübeck baut Dr. Klein seine Expertise kontinuierlich aus und ist mittlerweile deutschlandweit mit rund 550 Beratern vor Ort an über 200 Standorten bundesweit vertreten. Die Spezialisten von Dr. Klein beraten nachhaltig, allumfassend und verständlich in den Bereichen Baufinanzierung, Versicherung, Ratenkredit und Geldanlage.

Dank kundenorientierter Beratungskompetenz und vertrauensvollen Beziehungen zu rund 400 Kredit- und Versicherungsinstituten sichert Dr. Klein seinen Kunden stets den einfachsten Zugang zu individuellen Finanzlösungen. Dafür wird das Unternehmen immer wieder ausgezeichnet. Zuletzt als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und zum fünften Mal in Folge mit dem „Deutschen Fairness-Preis“. Dr. Klein ist eine 100%-ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.

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