
Der Begriff Konstantdarlehen resultiert aus der Tatsache, dass der Zinssatz und die damit verbundene monatliche Belastung über die gesamte Laufzeit konstant sind. Dies sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit für Kreditnehmer, die damit eine feste Kalkulationsgrundlage haben. Bei einem Konstantdarlehen wird ein Bausparvertrag vorgeschaltet. In den ersten Jahren wird der Bausparvertrag angespart und gleichzeitig werden die Darlehenszinsen bezahlt. Aus diesen zwei Komponenten setzt sich auch die Darlehensrate zusammen. Das eigentliche Darlehenskapital wird dabei nicht getilgt. Der Bausparvertrag wird solange angespart bis dieser zuteilungsreif wird. Dies ist, je nach Bausparkasse, bei zwischen 40%-50% der Bausparsumme der Fall. Mit Zuteilungsreife wird die komplette Bausparsumme ausgezahlt.
Die Bausparsumme setzt sich dabei aus dem ausgesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Mit der Auszahlung der Bausparsumme wird das bestehende Bankdarlehen im Regelfall weitgehend abgelöst. Mit der künftigen Darlehensrate wird das Darlehen der Bausparkasse zurückgeführt. Dabei sind die Rate und der Zinssatz des Bauspardarlehens so auf einander abgestimmt, dass diese der Belastung aus dem alten abgelösten Darlehen entsprechen. Damit bleibt die monatliche Belastung über die gesamte Laufzeit dieses Modells konstant. Dabei handelt es sich um eine klassische Form des Konstantdarlehens. Als Konstantdarlehen werden zwischenzeitlich auch solche Darlehen bezeichnet, die einen Festzinssatz für die komplette Laufzeit haben. Dabei ist der Abschluss eines Bausparvertrages nicht erforderlich. Das Darlehen wird direkt von der Bank vergeben. Für die hohe Länge der Zinsfestschreibung verlangt die Bank einen entsprechenden Aufschlag. Konstantdarlehen sind ein gelungenes Instrument, um Zinsänderungsrisiken auszuschalten. Dabei ist der Abschluss eines Konstantdarlehens in Zeiten der Tiefzinsphasen äußerst attraktiv und rentabel. So besteht die Möglichkeit sehr günstige Zinsen für einen Zeitraum von über 30 Jahren abzusichern.