Kündbare Festzinsdarlehen – Für wen lohnt sich die Finanzierungsvariante?

Grundsätzlich wird von jedem Kreditnehmer angestrebt bei einem Darlehen die Zinsen so niedrig wie möglich zu halten. Zinsaufschläge werden nur ungern hingenommen, da diese die monatliche Kreditbelastung erhöhen. Es muss allerdings beachtet werden, dass ein Festzinsdarlehen nur im vorgegebenen Rahmen getilgt werden kann.

Die Tilgung erfolgt in erster Linie durch die Zahlung der laufenden Rate (Annuität). Die Annuität besteht aus Zins- und Tilgungsanteil. Im Laufe der Zeit nimmt der Tilgungsanteil zu und der Zinsanteil ab. Außerdem können Sondertilgungen geleistet werden. Diese sind bei jüngeren Darlehensverträgen auf Wunsch inkludiert. Die Sondertilgungsrechte liegen meistens zwischen 5% und 10% des Nominalvolumens pro Jahr. Zu beachten ist auch die Tatsache, dass die Sondertilgungsrechte meistens für die Dauer der Festzinsvereinbarung abgeschlossen werden. Mit Ablauf der Zinsbindung müssen die Sondertilgungsrechte meistens neu vereinbart werden.

Was ist aber, wenn die Immobilie verkauft und das Baufinanzierungsdarlehen zurückgeführt werden muss? In diesem Fall muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden. Bei einem kündbaren Festzinsdarlehen wird dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt die Baufinanzierung jederzeit zurückzuführen. Im Gegenzug muss der Kreditnehmer einen Zinsaufschlag in Höhe von ca. 0,30% hinnehmen. Diese Form der Finanzierung kommt für die Kreditnehmer in Frage, die beispielsweise aus beruflichen Gründen kurz nach Abschluss der Baufinanzierung umziehen könnten.

Es lohnt sich den Aufschlag zu zahlen, wenn das Darlehen kurz nach Inanspruchnahme zurückgeführt werden soll. Der Aufschlag lohnt sich nicht, wenn beispielsweise bei zehnjähriger Zinsbindung die Rückführung im neunten Jahr erfolgt. In diesem Fall ist die Vorfälligkeitsentschädigung sogar günstiger. Leider lässt sich es meistens nicht voraussehen wann ein Darlehen zurückgeführt wird. Aus Vorsichtsgründen wird der Zinsaufschlag daher akzeptiert.

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