Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die der Staat unterstützt. Im Gegenzug müssen Riester-Produkte gesetzliche Vorgaben erfüllen, die sie im Vergleich zu vielen anderen Produkten besonders sicher machen. So erhalten alle Riester-Sparer die Garantie, dass zu Beginn der Rente mindestens alle ihre Einzahlungen plus die staatliche Förderung für die Auszahlung zur Verfügung stehen. Der Staat fördert die Riester-Rente über Grund- und Kinderzulage, alternativ über Steuervorteile: Jeder Sparer erhält eine Grundzulage von bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Doch nur, wenn man die Zulage auch voll ausschöpft.
Dringend noch dieses Jahr kontrollieren, um sich keine staatliche Förderung entgehen zu lassen.
Sparer erhalten die vollen Zulagen, wenn sie mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in ihren Riester-Vertrag investieren. „Dabei müssen Sie die vier Prozent aber nicht alleine aufbringen“, erklärt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein und Co. AG. „Sie dürfen die staatliche Förderung einrechnen. Und die Summe, die Sie selbst zahlen, können Sie dann in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen eintragen und dadurch Steuern sparen.“ Der Steuervorteil wird mit den Zulagen verrechnet. Das Finanzamt berücksichtigt maximal 2.100 Euro steuermindernd.
Riesterverträge an veränderte Lebensumstände anpassen
Doch viele Sparer erhalten nicht die vollen Zulagen – aus unterschiedlichen Gründen: „Wer sich im laufenden Jahr über eine Gehaltserhöhung freuen durfte, sollte sich seinen Riester-Vertrag noch einmal genau anschauen“, rät Gawarecki. „Hat er vorher nur genau die geforderten vier Prozent angespart, muss er dank des höheren Gehaltes im Folgejahr seine Sparrate erhöhen, um weiterhin die maximale staatliche Förderung zu erhalten.“ Zudem muss seit 2012 jeder Riester-Sparer einen Mindesteigenbetrag von 60 Euro pro Jahr zahlen, um überhaupt in den Genuss der Zulagen zu kommen. Vorher konnten beispielsweise Ehegatten ohne eigenes Einkommen einen „0-Euro-Vertrag“ führen und trotzdem die volle Zulage erhalten.
Häufig sind aber auch Kinder der Grund, warum die Zulagen nicht voll ausgenutzt werden: So vergessen einerseits junge Eltern manchmal, das Kind im Zulagenantrag anzugeben. Oder es wird übersehen, den Dauerzulagenantrag bei Familienzuwachs zu aktualisieren. Andererseits müssen aber auch Eltern älterer Kinder aufpassen. Denn fällt die Kindergeldberechtigung weg, können auch keine Kinderzulagen mehr gewährt werden. „Wenn die Zulage vorher in die vier Prozent mit einberechnet wurde“, gibt der Dr.-Klein-Vorstand zu bedenken, „sollte jetzt die eigene Sparrate entsprechend angehoben werden.“ Denn zahlen Sparer weniger als vier Prozent des Vorjahreseinkommens ein, werden ihre Zulagen entsprechend gekürzt.
Einzahlungslücken können nur für das laufende Jahr geschlossen werden. Daher sollten Riestersparer bei Veränderungen der Lebensumstände stets auch an die Riester-Förderung denken. „Auch Umzug, Hochzeit, Scheidung und Arbeitslosigkeit sind für Riester wichtig. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge hat, fragen Sie besser einen Fachmann“, rät Gawarecki. „Dafür sind wir schließlich da.“
Über die Dr. Klein & Co. AG
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