
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ermöglicht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen beim Todesfall des Versicherten. Insbesondere beim Tod des Hauptverdieners kann eine Familie sonst die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen kaum erfüllen – doch eine Risikolebensversicherung kann noch mehr: So können beispielsweise auch Darlehen oder Geschäftspartner abgesichert werden. Besonders ein frühzeitiger Abschluss einer Risikolebensversicherung kann lohnenswert sein.
Was leistet eine Risikolebensversicherung?
Eine Versicherungsleistung erfolgt nur im Todesfall des Versicherten. Die Summe ist dabei abhängig von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und ggf. (je nach Vertragsgestaltung) von weiteren Umständen – z. B. wenn eine Flexibilisierungsvereinbarung getroffen wurde, die bei steigender Inflation eine entsprechend höhere Leistung erbringt. Auch die spezifische Absicherung von Kreditschulden ist möglich, hierbei orientieren sich Beitrag und evtl. Leistung an der Restschuld des abgesicherten Kredites. Bei einer Risikolebensversicherung wird jedoch – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung – KEIN Kapital angespart. Das bedeutet jedoch auch, dass die Beiträge im Vergleich zur Kapitallebensversicherung viel günstiger sind.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Die Beiträge richten sich nach vereinbartem Tarif und nach den persönlichem Umstände, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft das Leistungsrisiko berechnet. So spielen beispielsweise das Alter und bestehende Vorerkrankungen eine Rolle – aber auch, ob der Versicherte z. B. Raucher ist oder nicht. Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung sollten die notwendigen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn sonst hat die Versicherung später das Recht, die Leistung trotz eingetretenem Versicherungsfall zu verweigern. Bei bestimmten gesundheitlichen Vorerkrankungen ist es ggf. notwendig, einen Bericht des behandelnden Arztes beizubringen – dies variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter. Eine grundsätzliche ärztliche Beurteilung ist nur bei sehr hohen Versicherungssummen (jenseits der 200.000 Euro-Grenze) notwendig.
Prinzipiell sind Beiträge zu einer Risikolebensversicherung nicht als hoch zu betrachten: So können günstige Tarife schon für unter 200 Euro im Jahr abgeschlossen werden, allerdings erhöhen sich die Beiträge sofort, wenn im individuellen Umfeld risikoerhöhende Faktoren (wie z. B. Raucher, Vorerkrankungen oder riskante Hobbyaktivitäten) präsent sind. Wichtig ist vor allem, dass die vereinbarte Leistung im Todesfall ausreichend ist für die gewünschte Absicherung.
Welche Versicherungssumme ist für eine Risikolebensversicherung ratsam?
Hierfür gibt es keine allgemeingültige Größe. Die Versicherungssumme ist von der jeweiligen, individuellen Situation abhängig und muss auch Lebensstandard und ggf. Geschäftsentwicklung berücksichtigen. Eine Empfehlung für den Familienschutz bei Tod des Hauptverdieners beläuft sich auf etwa das 3- bis 5-fache des Jahresgehaltes dieses Hauptverdieners. Je nach Kinderzahl kann sich dies jedoch entsprechend erhöhen. Bei der Absicherung von Geschäftspartnern gibt es hingegen mehrere Faktoren zu berücksichtigen, z. B. die erzielten Erträge und die anfallenden Kosten bei einem Ausfall des Versicherten (unter Umständen bei einer Auflösung der Firma).
Kann die Versicherungssumme nachträglich erhöht werden?
Die Regelungen hinsichtlich einer Erhöhung der Versicherungssumme sind von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich. Bei einigen Versicherern ist es möglich, die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen, z. B. bei der Geburt eines Kindes oder wenn eine Heirat stattgefunden hat. Ob eine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich ist, differiert dabei ebenfalls zwischen den unterschiedlichen Anbietergesellschaften. Eine Alternative könnte auch sein, die bestehende Risikolebensversicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
Verschiedene Absicherungsumfänge sind möglich
Eine Risikolebensversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Familie im Todesfall des Hauptverdieners abgesichert werden soll. Die Versicherungssumme ist dabei je nach individuellem Lebensstandard und dem ggf. notwendigen Bedarf nach einem Todesfall anpassbar. Die Auszahlung der Versicherungssumme schützt die zurückbleibenden Angehörigen so vor finanzieller Not und sogar ggf. vor der Privatinsolvenz. Doch eine Risikolebensversicherung kann auch mit einem erweiterten Absicherungsumfang abgeschlossen werden, z. B. für die Absicherung von Geschäftspartnern (welche durch den Tod des Versicherungsnehmers ebenfalls starke finanzielle Nachteile hätten) oder für die Absicherung von bestimmten Darlehensverträgen, die auch nach dem Tod bedient werden müssen. Besonders bei kleinen Unternehmen oder Einzelfirmen kann der Tod des Geschäftsinhabers oder des Teilhabers starke existentielle Konsequenzen mit sich bringen, so dass eine Absicherung für die direkten Geschäftspartner angebracht ist. Es besteht zudem die Möglichkeit, mit einer sog. verbundenen Risikolebensversicherung Geschäftspartner, aber auch Ehepartner gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls abzusichern. Die verbundene Risikolebensversicherung zahlt dann, wenn einer der Versicherten stirbt – ein solcher, verbundener Tarif ist in der Regel günstiger als zwei Einzeltarife und sichert trotzdem wirtschaftlich verbundene Personen gegenseitig ab.
Kündigung einer Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist – vergleichbar mit anderen Versicherungsverträgen – jeweils mit einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Dies sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Wurden im Vertrag Ratenzahlungen vereinbart, sind ggf. auch unterjährige Kündigungsfristen möglich – Einzelheiten dazu müssen dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Meist ist eine Kündigung im ersten Jahr des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen.