Lübeck, 28. November 2017. Egal ob es die schimmernde Schneelandschaft vor der Haustür ist, das gemütlich flackernde Kerzenlicht auf dem Adventskranz oder das leuchtende Feuerwerk an Silvester – die dunkle Jahreszeit hat zahlreiche schöne Seiten. Dr. Klein erklärt, welchen Versicherungsschutz Immobilienbesitzer benötigen, um die vielen Winterfreuden entspannt genießen zu können.
O du fröhlicher Winterdienst
Der erste Schnee hat einen ganz besonderen Zauber. Das glänzende Weiß, funkelnde Eiskristalle und die schneegedämpften Geräusche scheinen die Welt für einen Moment anzuhalten. Ein nicht ganz so romantischer Nebeneffekt für Hauseigentümer ist hingegen der Winterdienst. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten – und das werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern.
„Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt und die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf seine Mieter überträgt, bleibt er überwachungspflichtig und damit haftbar“, erklärt Karsten Schaefer, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein. Auch wer aufgrund von Urlaub, Beruf oder Krankheit nicht zum Schnee schieben kommt, muss sich um eine Vertretung durch gewerbliche oder private Dritte kümmern. Immerhin: Der Winterdienst zählt zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und die entstehenden Lohnkosten lassen sich von der Steuer absetzen.
Kommt es doch zu einem Unfall auf dem eigenen Grundstück, sind die Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen. Die gute Nachricht: Eine private Haftpflichtversicherung erhalten Privatpersonen für einen Beitrag von nur wenigen Euro im Monat und diese kommt für alle Schäden rund um die selbstgenutzte Immobilien auf.
Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Sowohl für Privateigentümer als auch für Vermieter ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen, besser noch zehn Millionen Euro, zu achten“, rät Schaefer. „Wenn bei einem Glatteisunfall zusätzlich zum Bußgeld für die versäumte Räumpflicht, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche für das Opfer hinzukommen, können schnell hohe Forderungen entstehen.“
Wenn am Weihnachtsbaum die Lichter brennen – zwischen Romantik und Brandgefahr
Loderndes Kerzenlicht gehört für viele Deutsche zum echten Weihnachtsgefühl dazu, egal ob auf dem Adventskranz oder auf dem Tannenbaum. Passiert trotz aller Vorsicht ein Unglück und es entstehen Brandschäden an der Einrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des ramponierten Hab und Guts und kommt auch für mögliche Schäden durch Löscharbeiten auf.
„Es ist wichtig, den Vorfall umgehend bei der Versicherung zu melden“, erklärt der Spezialist Schaefer. Er rät außerdem zu einer zügigen Auflistung aller beschädigten Gegenstände, im besten Fall mit entsprechenden Fotos. Wer zwischen Gänsebraten und Neujahrspunsch keine Zeit dazu findet, kann sich auch einfach an seinen Versicherungsvermittler wenden. Dieser tritt im Namen seines Kunden an die Versicherung heran und kümmert sich um eine zügige und reibungslose Bearbeitung des Schadenfalls.
Ist das Eigenheim selbst betroffen, etwa durch eine fehlgeleitete Rakete an Silvester oder weil der Adventskranz gleich das ganze Haus in Brand gesetzt hat, wenden sich die Besitzer an ihre Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt auch eventuelle Aufräumarbeiten und die Kosten für einen Hotelaufenthalt, falls die Immobilie vorübergehend nicht bewohnbar ist.
Schnee auf dem Dach – so leicht und doch so schwer
So zart das einzelne Schneeflöckchen auch ist, die geschlossene Schneedecke auf dem Dach kann ein enormes Gewicht mit sich bringen und schwere Schäden oder im schlimmsten Fall einen kompletten Einsturz verursachen. „Für Schäden, die durch Schneedruck entstehen, reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus“, weiß der Experte Schaefer. „Schnee gehört ähnlich wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und, um gegen diese Risiken abgesichert zu sein, brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung.“ Vor allem Hausbesitzer in schneereichen Regionen und Eigentümer einer Immobilie mit Flachdach sollten sich der winterlichen Gefahr bewusst sein und auf eine entsprechende Absicherung achten.
Über die Dr. Klein Privatkunden AG
Dr. Klein ist einer der größten Finanzdienstleister Deutschlands und seit über 60 Jahren am Markt etabliert. Die Spezialisten von Dr. Klein beraten nachhaltig, allumfassend und verständlich in den Bereichen Baufinanzierung, Versicherung, Ratenkredit oder Geldanlage. Kunden finden bei Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung. Das Unternehmen baut seine Expertise kontinuierlich aus und ist mittlerweile deutschlandweit mit mehr als 550 Beratern vor Ort an über 200 Standorten vertreten.
Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den Kunden von Dr. Klein stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen 2014 und 2015 u.a. von Springer-Fachmedien als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und von dem DISQ und n-tv zum dritten Mal in Folge mit dem „Deutschen Fairnesspreis“ ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine 100%-ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.