
Was ist zu tun, wenn klar ist, dass die nächste Kreditrate für den laufenden Ratenkredit nicht bezahlt werden kann? Hier hängt es davon ab, ob die Zahlungsschwierigkeiten nur vorübergehend oder eher dauerhafter Natur sind. Bei nur kurzfristigen Problemen gibt es mehrere Möglichkeiten. In einem Gespräch mit der kreditgebenden Bank kann beispielsweise um Ratenstundung gebeten werden. Fast jede Bank zeigt sich hier kooperationsbereit, und kommt mit einer Ratenstundung für zwei bis drei Monate entgegen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, seinen Dispositionskredit zumindest vorübergehend zu erhöhen.
Wenn die Gründe klar erläutert werden und klar gemacht wird, dass der finanzielle Engpass nur einer vorübergehenden Natur ist, kann die kontoführende Bank entgegenkommen. Auf keinen Fall darf der Kopf in den Sand gesteckt werden. Ein passives Verhalten verursacht nämlich rückständige Zahlungen beim Ratenkredit und diese führen nach einer gewissen Zeit zur Kündigung des Kredits. Bei Kündigung eines Ratenkredits ist dieser zur sofortigen Rückzahlung fällig. Eine Kündigung sollte daher bei leichten Zahlungsproblemen auf alle Fälle gemieden werden. Bei dauerhaften Zahlungsproblemen sollte eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht werden. Die Beratung ist hier kostenlos. Hier wird die gesamte Finanzsituation durchleuchtet.
Bei mehreren Ratenkrediten wird man versuchen diese zusammenzufassen bzw. eine Einigung mit den Gläubigerbanken zu erzielen. Im schlimmsten Fall führt die Zahlungsunfähigkeit zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und zum langjährigen Insolvenzverfahren, das mit einer schuldbefreienden Wirkung absolviert werden kann. Es ist daher ein verantwortungsbewusster Umgang mit Ratenkrediten erforderlich. Auf keinen Fall soll ein Ratenkredit zu leichtsinnig aufgenommen werden. Wichtig ist es außerdem darauf zu achten, dass die Lebensdauer des finanzierten Gutes die Laufzeit des Ratenkredits nicht übersteigt. Ansonsten muss, während der alte Ratenkredit noch läuft, bereits ein neuer Kredit zur Ersatzbeschaffung aufgenommen werden.
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