Vermietete Immobilie – wie rechnen die Banken?

Der Kauf einer Immobilie und die gleichzeitige Vermietung von dieser kann sich als ein echtes Zugpferd unter Renditeaspekten erweisen. Bei solchen Renditeobjekten ist es im Regelfall nicht sinnvoll das Eigenkapital für die gewerbliche Finanzierung einzusetzen. Der Grund hierfür ist die Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten (Darlehenszinsen) von den erzielten Einkünften (Mieteinnahmen). Oft werden daher Finanzierungsmodelle angeboten, bei denen beispielsweise keine laufende Tilgung stattfindet. Diese Modelle werden oft als Steuersparmodelle bezeichnet. Diese sind meistens für diejenigen interessant, die viel Einkommensteuer bezahlen. Sollte man trotzdem Wert auf eine geringe Verzinsung des Darlehens legen, so hilft hier ein ausgiebiger Vergleich zur Baufinanzierung.

Das Problem bei solchen Modellen stellt im Normalfall die Besicherung der gewerblichen Finanzierung dar. Das finanzierte Objekt wird seitens der Bank mit einer Grundschuld belastet. Die Werthaltigkeit dieser Grundschuld wird dabei aus dem Wert der Immobilie abgeleitet. Diese wird von der Bank oft nach dem Ertragswertverfahren ermittelt. Beim Ertragswertverfahren werden die Mieteinnahmen kapitalisiert. Als Mieteinnahmen wird dabei die Miete unterstellt, die auch dauerhaft erzielbar und ortsüblich ist. Diese kalkulatorische Miete kann von der tatsächlichen erheblich abweichen. Der errechnete Wert ist oft niedriger als der Wert, der nach einem Sachwertverfahren zustande käme. Beim Sachwertverfahren wird die Wohn- und Nutzfläche mit Marktpreisen bewertet. Aus diesem Grund entstehen bei der gewerblichen Immobilienfinanzierung von vermieteten Objekten für die Banken erhebliche Risiken im Hinblick auf die mögliche rechnerische Ausfallhöhe.

Aus diesem Grund werden für solche Finanzierungen deutlich höhere Zinsen verlangt. Falls die höheren Zinsen aus steuerlichen Gesichtspunkten akzeptabel sind und zu einer höheren Steuerersparnis führen, kann man diese Zinssätze ohne weiteres akzeptieren. Falls aber der Zinssatz als zu hoch und unangemessen erscheint, können zusätzliche Sicherheiten für die Finanzierung gestellt werden, die den Darlehenszinssatz aufgrund des geringeren Ausfallrisikos reduzieren. Als Sicherheit kommen zum Beispiel Bausparverträge und Guthaben in Frage. Nicht empfohlen ist die Abtretung von Lebensversicherungen wegen einer eventuellen Steuerschädlichkeit.

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