
Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber als Bestandteil des Lohns bzw. Gehalts. Geregelt werden diese Zahlungen entweder im Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag. VL-Sparen bedeutet die Anlage dieser Leistungen (plus ggf. zusätzliche Leistungen des Arbeitnehmers) in entsprechende Angebote, die zudem unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden können. Möglich sind Anlagen in Bausparverträge, VL-Fonds, Banksparpläne oder Lebensversicherungen. Staatlich gefördert werden dabei jedoch nur die Varianten VL-Fonds und Bausparverträge. Neben der zusätzlichen Leistung (Vermögenswirksame Leistungen) des Arbeitgebers erhält der Anleger (je nach Variante und Voraussetzungen) so bis zu 80 € Arbeitnehmersparzulage per anno neben der Verzinsung bzw. Rendite durch die Anlageform selbst.
Bei Bausparverträgen ist zusätzlich eine Wohnungsbauprämie möglich. Zu beachten sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage: Diese wird nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gewährt, dessen Höchstgrenze 20.000 € bei Singles bzw. 40.000 € bei Ehegatten liegen muss. Die Höchstgrenzen reduzieren sich noch einmal, wenn Bausparverträge mit einer zweckgebundenen Anlage (also einer im Voraus festgelegten Mittelverwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke) involviert sind. Bedingung ist auch die Regellaufzeit von 7 Jahren für das VL-Sparen.
Wer sich vorab über die Möglichkeiten anhand seiner individuellen Situation informiert und die Bedingungen erfüllt, kann so in eine renditestarke Anlageform investieren. Ob dabei VL-Fonds die bessere Wahl sind oder doch lieber der althergebrachte Bausparvertrag, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt nicht zuletzt von der Zielsetzung und der Risikoneigung des Anlegers ab, der deshalb diese Entscheidung gut überdenken sollte. Denn ist der Vertrag einmal geschlossen, kann er nur unter großen Verlusten und unter Rückgabe der evtl. erhaltenen Förderungen vorzeitig wieder beendet werden.