Was muss bei einem Wohnkredit beachtet werden?

Ein Wohnkredit ist ein in der Höhe begrenzter (in der Regel liegen die Höchstkreditsummen zwischen 5.000 und 50.000 Euro) Kredit für Immobilieneigentümer. Die Beantragung und der Erhalt der Darlehenssumme erfolgen auf vergleichsweise unbürokratische und einfache Weise. Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht üblich, ebenso fällt ein Grundschuldeintrag im Grundbuch weg. Es genügt der Nachweis von Wohneigentum (z. B. über einen Grundbuchauszug oder mit einem Gebührenabgabenbescheid), um einen Wohnkredit erhalten zu können. Die Kreditsumme kann dann beispielsweise für Instandhaltungsarbeiten oder eine neue Wohnungseinrichtung verwendet werden. Wohnkredite eignen sich dabei insbesondere für Renovierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, weil so der Wert des Immobilieneigentums dauerhaft erhalten wird – unter Umständen wird dieser Bezug auch vom Kreditinstitut gefordert. Diese Form des Kredits ist grundsätzlich jedoch relativ einfach zu handhaben und erfreut sich daher entsprechender Aufmerksamkeit. Prinzipiell handelt es sich jedoch um einen Ratenkredit, der daher auch mit entsprechenden Angeboten anderer Anbieter verglichen werden sollte.

Was kennzeichnet einen Wohnkredit?

Neben der schon angesprochenen Begrenzung der Kreditsumme, sind auch die Laufzeit und die möglichen Flexibilisierungsmerkmale eventuell reglementiert. So begrenzen Anbieter die Laufzeit auf z. B. 84 Monate und erlauben Sondertilgungen – also kostenfreie Rückzahlungen über die vereinbarten Raten hinaus – manchmal nur in begrenztem Maße. Hier unterscheiden sich die Konditionen der Anbieter teils deutlich. Die Rückzahlungsraten sind bei einem Wohnkredit immer gleich hoch – generell sind die Dimensionen eines Wohnkredits sehr überschaubar und vergleichsweise einfach zu kalkulieren. Die Funktionsweise ist an sich vergleichbar mit der eines Ratenkredits – allerdings sind bei Wohnkrediten durchaus kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten üblich, was bei herkömmlichen Ratenkrediten nicht unbedingt der Fall ist.

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein?

Neben dem Nachweis des Wohneigentums sollten zumindest minimale Bonitätskriterien erfüllt sein und eine nicht belastete Schufa-Akte bestehen. Anderenfalls kann das Kreditinstitut ggf. Schwierigkeiten machen und den Antrag ablehnen. Nicht alle Kreditinstitute bieten Wohnkredite an, dafür oftmals aber andere Kreditformen (z. B. Ratenkredite mit Zweckbindung, Sonderkonditionen für Ratenkredite mit bestimmten Maximalkreditsummen etc.), die ebenfalls in einen Vergleich einbezogen werden sollten. Oftmals ist es auch nicht möglich, mit dem Geld aus einem Wohnkredit artfremde Anschaffungen oder Ausgaben zu tätigen (z. B. die Buchung einer Urlaubsreise etc.). In jedem Fall sollten die Bedingungen (also das sog. „Kleingedruckte“) und die genauen Konditionen sehr detailliert studiert werden, damit es später keine Probleme mit dem Kreditinstitut gibt.

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