
Baufinanzierungen mit Kündigungsoption stellen eine elegante Möglichkeit für Bauherren dar noch während der Festzinsbindung die bestehende Baufinanzierung vorzeitig zu kündigen. Bei einem marktüblichen Festzinsdarlehen im Baufinanzierungsbereich führte dies bisher unweigerlich zur Zahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank seinem Kunden für den entstehenden Schaden in Rechnung stellt. Der Schaden entsteht dadurch, dass die Bank das aus dem Darlehen zurückbezahlte Geld nur zu schlechteren Konditionen aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Zinsen anlegen kann. Beim Abschluss einer Baufinanzierung mit Kündigungsoption kann der Kunde sein Darlehen jederzeit zurückführen ohne dafür etwas bezahlen zu müssen. Außerdem ist man nicht bei vorzeitiger Kündigung auf die Zustimmung der Bank angewiesen. Die Zustimmung ist bei den normalen Baufinanzierungen die grundlegendeste Voraussetzung für die vorzeitige Ablösung.
Auf den ersten Blick erscheint diese Form der Darlehensaufnahme als die bessere gegenüber der üblichen Baufinanzierung. Baufinanzierungen mit Kündigungsoption sind außerdem stark im europäischen Ausland verbreitet und sind dort Standard. Doch die enthaltenen Kündigungsrechte müssen teilweise teuer bezahlt werden. Gegenüber den üblichen Baugeldkonditionen beinhalten Baufinanzierungen mit Kündigungsoption Aufschläge in Höhe von bis zur 0,85% p.a. Außerdem ist der Abschluss eines solchen Vertrages insbesondere in der Hochzinsphase sinnvoll. Während der Tiefzinsphase macht der Abschluss einer Kündigungsoption nur wenig Sinn, da hauptsächlich von steigenden Zinsen ausgegangen wird. Es ist daher unwahrscheinlich, dass bei steigenden Zinsen die bestehende Zinsvereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Eine Kündigungsoption ist in so einer Phase in Verbindung mit deutlichen Aufschlägen deutlich unvorteilhaft gegenüber einer üblichen Festzinshypothek. Derzeit befinden wir uns in einer Tiefzinsphase. Ein Abschluss einer Baufinanzierung mit Kündigungsoption sollte daher genau überlegt sein. Falls absehbar ist, dass ein neues Darlehen kurzfristig gekündigt werden soll, lohnt es sich unter Umständen eine variable Verzinsung zu vereinbaren. In diesem Fall kann das Darlehen ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückbezahlt werden.